Asyl
Die alleinige Zuständigkeit für die Prüfung von Asylanträgen liegt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Ausländerbehörden sind an diese Entscheidungen sowohl in positiver, als auch in negativer Form gebunden. Wird ein Bleiberecht gewährt, erteilt die Ausländerbehörde einen Reiseausweis und ein Aufenthaltsrecht. Im Falle einer Ablehnung muss die Ausländerbehörde die Ausreisepflicht durchsetzen.
Ansprechpersonen:
Name | Telefon | Telefax | E-Mail |
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Herr Eichler Sachbearbeiter | 09371 501-105 | 09371 50179-105 |  |
Herr Wünschl Sachbearbeiter | 09371 501-109 | 09371 50179-109 |  |
Frau Schummer Mitarbeiterin | 09371 501-102 | 09371 50179-102 |  |
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