Informationssicherheitsbeauftragte
Informationssicherheit umfasst den Schutz von Informationen und Informationsressourcen vor Zerstörung, Modifizierung, Enthüllung, Missbrauch, sowie die Sicherstellung der Wiederherstellbarkeit.
Zur Informationssicherheit gehören sowohl die IT-Sicherheit, als auch der Datenschutz.
Im Rahmen eines Audits wurde das Landratsamt Miltenberg im Juli 2022 und 2023 von unabhängiger Stelle, der Deutschen Gesellschaft zur Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen (DQS GmbH), nach dem Standard ISIS12 Version 2.02 geprüft und zertifiziert. Mit dem verliehenen ISIS12-Zertifikat besitzt das Landratsamt Miltenberg nachweislich einen hohen Grad an Informationssicherheit.
Zuletzt am 04.09.2023 erhielt das Landratsamt zusätzlich auch das Siegel „Kommunale IT-Sicherheit“ des Landesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI). Das Siegel bescheinigt, dass das Landratsamt der IT-Sicherheit einen hohen Stellenwert bemisst und ein Konzept für Informationssicherheit nach dem Bayerischen Digitalgesetz (BayDiG) erstellt hat.
Ansprechpersonen:
Name | Telefon | Telefax | E-Mail |
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Herr Hauptmann Informationssicherheitsbeauftragter | 09371 501-429 | 09371 50179-429 | |
Herr Walter Informationssicherheitsbeauftragter | 09371 501-406 | 09371 50179-423 | |
Weitere Informationen:
Die Informationssicherheitsbeauftragten des Landkreises Miltenberg haben folgende Aufgaben:
• Schulung der Mitarbeiter*innen
• Einführung und Betrieb eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS)
• Beratung des Landrats / der Bürgermeister*innen (als Gesamtverantwortliche für Informationssicherheit)
• Interne Audits
• Ansprechpersonen bei Fragen und Problemen
• Ausarbeitung von Sicherheitsrichtlinien
• Umsetzung von aktuellen Vorschriften zur Informationssicherheit
Neben dem Landratsamt werden insgesamt 21 Kommunen im Landkreis Miltenberg im Rahmen einer Zweckvereinbarung betreut.Gesetzliche Grundlagen:
Rechtsgrundlagen zur Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS):
• Art. 7 BayDSG
• Art. 32 DSGVO und Art 32 BayDSG
• Artikel 43 BayDiG
• Informationssicherheitsleitlinie des Landratsamts Miltenberg
• Sicherheitsstandard ISIS12