AufgabeAltfahrzeugverordnung

Altfahrzeuge dürfen ausschließlich anerkannten Annahme- oder Rücknahmestellen oder anerkannten Demontagebetrieben zur Verwertung überlassen werden. Die ordnungsgemäße Entsorgung wird durch einen Verwertungsnachweis bescheinigt.

Altfahrzeuge sind Fahrzeuge, die aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen werden können und deren Reparatur unwirtschaftlich wäre.

Die Altfahrzeugverordnung gilt nur für

  • PKW mit höchstens acht Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz), 
  • Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Höchstgewicht bis zu 3,5 Tonnen, 
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge (ausgenommen dreirädrige Krafträder).

Weitere Informationen:

Das Ablagern von Altfahrzeugen auf Privatgrundstücken, in der freien Natur oder im öffentlichen Verkehrsraum ist nicht zulässig. Auch eine Weitergabe an Dritte, z. B. zum „Ausschlachten“, ist nicht erlaubt!

Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, in Einzelfällen kann auch eine strafrechtliche Verfolgung in Betracht kommen.
  • Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten:
    Mo, Di: 8.00 bis 16.00 Uhr
    Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr
    Do: 8.00 bis 18.00 Uhr
    Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Für die Kfz-Zulassungsstelle kann die Terminvereinbarung online erfolgen, ansonsten bitte telefonisch.
    Eine Vorsprache auch ohne Termin ist zu folgenden Zeiten möglich:
    Mo, Di, Do: 8 - 12 Uhr
    Mi, Fr: 8 - 10 Uhr

  • Adressen

    Adressen:
    Landratsamt Miltenberg
    Brückenstraße 2
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270
    E-Mail: info@lra-mil.de


    Außenstellen:

    Brückenstraße 20
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 270

    Dienststelle Obernburg
    Römerstraße 18-24 (Sparkassengebäude)
    63785 Obernburg

    Tel.: 09371 501 300
    Fax: 09371 501 79 624

    Veterinäramt
    Fährweg 35
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 79 532  

    » Anfahrt / Parken

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