Abfallerzeugernummer
Gewerbliche Abfallerzeuger, bei denen jährlich mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle anfallen, benötigen eine Abfallerzeugernummer.
Erzeuger, Beförderer und Entsorger von nachweispflichtigen gefährlichen Abfällen sind verpflichtet, das elektronische Nachweis- und Begleitscheinverfahren durchzuführen. Eine Registrierung im Internetportal ist nur mit einer Abfallerzeugernummer möglich.
Die Abfallerzeugernummer kann beim Landratsamt Miltenberg formlos per Fax oder per Email beantragt werden.
Weitere Informationen:
- Für jede Anfallstelle (Baustelle) ist eine separate Abfallerzeugernummer zu beantragen.
- Für Handwerksbetriebe, zum Beispiel Dachdecker, Fensterbauer, Zimmererbetriebe, Schreinereien, sonstige bauausführende Firmen und Dienstleister, gelten im Rahmen der sogenannten Handwerkerregel besondere Vorschriften, die unter Umständen zu Vereinfachungen bei der abfallrechtlichen Nachweispflicht führen können.
Formulare:
Merkblätter:
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Rechtsvorschriften: