Verpackungsgesetz
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) dient dazu, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden bzw. zu verringern. Verpackungsabfälle sollen vorrangig vermieden und darüber hinaus einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden.
Weitere Informationen:
Das Verpackungsgesetz regelt u.a. die seit 1. Januar 2023 bestehende Mehrwegangebotspflicht für z. B. Restaurants, Bistros und Cafés, die Speisen und Getränke (auch) zum Mitnehmen anbieten, außerdem die Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen sowie die Pflichten von Herstellern im Rahmen der erweiterten Produktverantwortung.
Links:
Rechtsvorschriften: