Gewerbeabfallverordnung
Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) regelt den Umgang mit gewerblichen Siedlungsabfällen sowie bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Das Ziel ist eine überwiegend getrennte Erfassung stofflich verwertbarer Abfälle, um diese vorrangig einer Vorbereitung zur Wiederverwendung und dem Recycling zuführen zu können.
Weitere Informationen:
Die Gewerbeabfallverordnung gilt für Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen (Gewerbetreibende aus Industrie, Handel und Handwerk, Freiberufler, private und öffentliche Einrichtungen), Erzeuger und Besitzer von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen und Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen.
Private Haushalte sind von den Regelungen der Gewerbeabfallverordnung ausgenommen.Formulare:
Merkblätter:
Links:
Rechtsvorschriften: