ArbeitsbereichPflegekinderwesen

Pflegekinderwesen ohne RahmenDer Begriff Vollzeitpflege umschreibt die Betreuung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Pflegefamilie für einen begrenzten Zeitraum oder auf Dauer bis zum „Erwachsenwerden“. Die konkrete Ausgestaltung der Hilfe richtet sich dabei nach dem erzieherischen Bedarf des Einzelfalls und dem Wohl des zu betreuenden Kindes. Im Rahmen der Hilfeplanung wird die Zusammenarbeit zwischen Herkunfts- und Pflegefamilie vom Jugendamt geregelt. Zudem wird die Pflegefamilie kontinuierlich begleitet.
Die Jugendämter haben die Aufgabe, geeignete Pflegeeltern für diese Hilfeart bereitzustellen, die vorab gewonnen, beraten und auf ihre Aufgabe vorbereitet werden müssen. 

Ansprechpersonen:

NameTelefonTelefaxE-Mail
Christian Lieb
Sachbearbeiter
06022 6200-67406022 620079-203E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Alexandra May
Sachbearbeiterin
06022 6200-68106022 620079-203E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Sarah Wytopil
Sachbearbeiterin
06022 6200-683E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Kontaktinformationen:

Für Vollzeitpflege wenden Sie sich bitte an Alexandra Meisterfür Verwandtenpflege, Bereitschaftspflege und Neubewerbungen an Christian Lieb. 

Weitere Informationen und Ihre wohnortbezogene Ansprechperson finden Sie beim Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)!

Ihre Ansprechperson  für finanzielle Fragen erreichen Sie bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.

Bitte vereinbaren sie stets einen Termin!

Weitere Informationen:

Wollen Personen ein Kind bei sich aufnehmen, müssen sie eine Pflegeerlaubnis gemäß § 44 SGB VIII beim zuständigen Jugendamt beantragen. Durch diese Schutzvorschrift soll gewährleistet werden, dass das Wohl des Kindes in seiner neuen Familie nicht gefährdet ist.

Merkblätter:

Rechtsvorschriften:

  • Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten:
    Mo, Di: 8.00 bis 16.00 Uhr
    Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr
    Do: 8.00 bis 18.00 Uhr
    Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Die Bürgerinnen und Bürger werden wegen der Pandemie gebeten, das Landratsamt nur nach Vereinbarung eines Termins zu besuchen. Für die Kfz-Zulassungsstelle kann dies online erfolgen, ansonsten bitte telefonisch. Vielen Dank!

  • Adressen

    Adressen:
    Landratsamt Miltenberg
    Brückenstraße 2
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270
    E-Mail: info@lra-mil.de


    Außenstellen:

    Brückenstraße 20
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270

    Dienststelle Obernburg
    Römerstraße 18-24 (Sparkassengebäude)
    63785 Obernburg

    Tel.: 06022 6200-0
    Fax: 06022 6200-624

    Veterinäramt
    Fährweg 35
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-79532  

    » Anfahrt / Parken

  • Kontonummern
    Konten der Kreiskasse:
    Sparkasse Mil-Obb
    IBAN: DE98796500000620001834
    SWIFT-BIC: BYLADEM1MIL

    RV-Bank Miltenberg / VVRB eg
    IBAN: DE61508635130000099988
    SWIFT-BIC: GENODE51MIC

    Raiffeisenbank Aschaffenburg eG
    IBAN: DE15795625140006010008
    SWIFT-BIC: GENODEF1AB1
  • Formulare, Merkblätter
  • Informationssicherheit

    LSI-Siegel 2022

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