Pflegekinderwesen
Der Begriff Vollzeitpflege umschreibt die Betreuung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Pflegefamilie für einen begrenzten Zeitraum oder auf Dauer bis zum „Erwachsenwerden“. Die konkrete Ausgestaltung der Hilfe richtet sich dabei nach dem erzieherischen Bedarf des Einzelfalls und dem Wohl des zu betreuenden Kindes. Im Rahmen der Hilfeplanung wird die Zusammenarbeit zwischen Herkunfts- und Pflegefamilie vom Jugendamt geregelt. Zudem wird die Pflegefamilie kontinuierlich begleitet.
Die Jugendämter haben die Aufgabe, geeignete Pflegeeltern für diese Hilfeart bereitzustellen, die vorab gewonnen, beraten und auf ihre Aufgabe vorbereitet werden müssen.
Ansprechpersonen:
Name | Telefon | Telefax | E-Mail |
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Christian Lieb Sachbearbeiter | 06022 6200-674 | 06022 620079-203 |  |
Alexandra May Sachbearbeiterin | 06022 6200-681 | 06022 620079-203 |  |
Sarah Wytopil Sachbearbeiterin | 06022 6200-683 | |  |
Kontaktinformationen:
Für
Vollzeitpflege wenden Sie sich bitte an Alexandra Meister
, für
Verwandtenpflege, Bereitschaftspflege und
Neubewerbungen an Christian Lieb.
Weitere Informationen und Ihre wohnortbezogene Ansprechperson finden Sie beim
Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)!
Ihre Ansprechperson für finanzielle Fragen erreichen Sie bei der
Wirtschaftlichen Jugendhilfe.
Bitte vereinbaren sie stets einen Termin!
Weitere Informationen:
Wollen Personen ein Kind bei sich aufnehmen, müssen sie eine Pflegeerlaubnis gemäß § 44 SGB VIII beim zuständigen Jugendamt beantragen. Durch diese Schutzvorschrift soll gewährleistet werden, dass das Wohl des Kindes in seiner neuen Familie nicht gefährdet ist.Merkblätter:
Links:
Rechtsvorschriften: