Bauabfall - Asbest (gefährlich)
Nach den Herstellungsverboten für schwachgebundene und festgebundene Asbestprodukte folgte 1995 ein Wiederverwendungsverbot. Das heißt, jede Abgabe an oder Bereitstellung für Dritte sowie der Export oder das Verschenken von asbesthaltigen Produkten, wie z.B. Eternit-Platten, ist verboten. Zulässig ist lediglich deren ordnungsgemäße Entsorgung als Abfall. Aufgrund des stark krebserregenden Potentials von Asbestfasern sind sowohl beim Umgang als auch bei der Entsorgung besondere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Generell müssen asbesthaltige Abfälle verpackt angeliefert werden!
Ansprechpersonen:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer Nr. | E-Mail |
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Gustl Fischer Abfallberater | 09371 501-380 | 09371 50179-394 | 120 |  |
Dr. Martina Vieth Abfallberaterin | 09371 501-384 | 09371 50179-394 | 117 |  |
Weitere Informationen:
Die Entsorgung festgebundener Asbestabfälle erfolgt über die Deponie Guggenberg, Kleinmengen können auch in der Müllumladestation Erlenbach abgegeben werden.
ASBEST-BigBags zum Selbstkostenpreis in den Ausführungen "Platten u. Würfel" können bei den angegebenen Ansprechpersonen bestellt werden.