Bebauungspläne
Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet. Er konkretisiert die Vorstellungen der Gemeinde hinsichtlich der zulässigen Art der Nutzung (etwa Allgemeines Wohngebiet, Industriegebiet), des zulässigen Maßes der Nutzung (beispielsweise zweigeschossige Bauweise), der überbaubaren Grundstücksflächen (beispielsweise mit Baulinie oder Baugrenze) und der Gestaltung der Gebäude und Freiflächen (etwa Baukörperproportion, Dachüberstände, Dachfarben, Zaunarten). Der Bebauungsplan schafft Baurecht. Das Landratsamt ist Genehmigungsbehörde für nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelte Bebauungspläne und bietet als Träger öffentlicher Belange eine fachliche Beratung für kreiseigene Kommunen und Planer.
Ansprechpersonen:
Name | Telefon | Telefax | E-Mail |
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Frau Kaiser-Hajek Sachbearbeiterin | 09371 501-375 | 09371 50179-365 |  |
Frau Weber Sachbearbeiterin | 09371 501-374 | 09371 50179-365 |  |
Weitere Informationen:
In der Bauleitplanung gilt der Grundsatz der Konfliktbewältigung. Hierzu sind alle privaten und öffentlichen Belange, die von der Planung berührt sein können, in die Entscheidung über das Ob und Wie der Planung mit einzustellen und untereinander abzuwägen. Dazu werden die Öffentlichkeit und die betroffenen Träger öffentlicher Belange im Verfahren gehört. Wegen der zahlreichen formellen wie fachlichen Vorgaben bei Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplans dauert es häufig mehrere Monate, bis das Verfahren abgeschlossen werden kann und der Bauleitplan damit in Kraft tritt.Informationen des BayernPortals: