Kommunale Abfallwirtschaft - Satzung und Gebühren
Die Zentrale Abfallgebührenstelle (ZAG) im Landkreis Miltenberg ist seit 2005 eingerichtet. Hier werden für den gesamten Landkreis alle „Mülltonnenwünsche“ bearbeitet, die entsprechenden Abfallgebühren festgesetzt und die Bezahlung der Abfallgebühren überwacht. Die ZAG sichert somit den einheitlichen Vollzug der Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung. Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen zu den einzelnen Bestimmungen der Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung.
Seit 01. Juli 2017 gibt es außerdem die Servicestelle Abfallwirtschaft, erreichbar unter der Telefonnummer 0800 0412412. Die Abfallservicestelle nimmt Beschwerden über nicht oder nicht ordnungsgemäß entleerte Mülltonnen und nicht ordnungsgemäß abgeholten Sperrmüll entgegen. Unter dieser Nummer ist wie bisher die telefonische Sperrmüllbestellung möglich.
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