Bauordnungsrecht
Die Bauaufsichtsbehörde ist zuständig für die Genehmigung und Überwachung von baulichen und sonstigen Anlagen nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sowie deren Nebengesetzen.
Aufgaben / Dienstleistungen
Ansprechpersonen:
Name | Telefon | Telefax | E-Mail |
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Bürgerservice Bereich Miltenberg Infotelefon | 09371 501-363 oder 364 | 09371 50179-365 |  |
Bürgerservice Bereich Obernburg Infotelefon | 09371 501-632 oder 634 | 09371 50179-365 |  |
Kontaktinformationen:
Bürgerservice Bereich Miltenberg: Gemeinden Altenbuch, Amorbach, Bürgstadt, Collenberg, Dorfprozelten, Eichenbühl, Faulbach, Großheubach, Kirchzell, Kleinheubach, Klingenberg, Laudenbach, Miltenberg, Mönchberg, Neunkirchen, Röllbach, Rüdenau, Schneeberg, Stadtprozelten,Weilbach.
Bürgerservice Bereich Obernburg: Gemeinden Elsenfeld, Erlenbach, Eschau, Großwallstadt, Hausen, Kleinwallstadt, Leidersbach, Mömlingen, Niedernberg, Obernburg, Sulzbach, Wörth.Formulare:
Merkblätter:
Links:
Rechtsvorschriften:
- Bauordnungsrecht - Gesetze und Vorschriften
Internetseite des Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr - Leitungsanlagen - Richtlinie (MLAR) - Fassung November 2005
Leitungsanlagen sind Anlagen aus Leitungen, insbesondere aus elektrischen Leitungen oderRohrleitungen, sowie aus den zugehörigen Armaturen, Hausanschlusseinrichtungen, Messeinrichtungen,Steuer- und Regeleinrichtungen, Verteilern und Dämmstoffen für die Leitungen. - Liste der eingeführten technischen Baubestimmungen
Aus der Bayerischen Bauordnung, Fassung 2011 - Musterrichtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Hohlraumestriche und Doppelböden Fassung September 2005
Diese Richtlinie gilt für Hohlraumestriche und Doppelböden, deren Hohlräume zur Aufnahme von Leitungen dienen. - Richtlinie zum Schulbau (MSchulbauR) Fassung April 2009
Diese Richtlinie gilt für Anforderungen nach § 51 Abs. 1 MBO an allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, soweit sie nicht ausschließlich der Unterrichtung Erwachsener dienen. - Richtlinien über automatische Schiebetüren in Rettungswegen (MautSchR)
enthalten die bauordnungsrechlichen Anforderungen an die Herstellung und Prüfung von elektromechanischen, hydraulisch oder pneumatisch angetriebenen, automatischen Schiebetüren in Rettungswegen - Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr (FassungFebruar 2007)
- Richtlinien zum Industriebau (März 2000)
Erläuterungen - Richtlinien zum Industriebau (MIndBauRL) März 2000
Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau