Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt ist die untere Gesundheitsbehörde und gehört zum staatlichen Bereich des Landratsamtes. Es erfüllt die Aufgaben, die in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften den Gesundheitsämtern, den Amtsärzten oder beamteten Ärzten zugewiesen sind sowie die Fachaufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bezug auf die Gesundheit des Menschen.
Gesetzliche Grundlagen:
Verbindliche Rechtsgrundlage ist das bayerische Gesetz über den gesundheitlichen Verbraucherschutz und das Veterinärwesen (GVVG) vom 24. 07.2003.