Heizöllagerung
Die unsachgemäße Lagerung von Heizöl kann zu großen Schäden an Gebäuden und zu schwerwiegenden Verunreinigungen des Bodens und der Gewässer führen. Nachträgliche Sanierungsmaßnahmen sind oftmals mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden.
Um derartige Schadensfälle zu vermeiden, hat der Gesetzgeber für die Lagerung von Heizöl besondere Sicherheits- und Sorgfaltspflichten festgelegt.
Das Landratsamt Miltenberg überwacht die Umsetzung dieser Vorschriften und unterstützt den Bürger bei deren Einhaltung mit Rat und Tat.
Aufgaben / Dienstleistungen
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Name | Telefon | Telefax | E-Mail |
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Herr Keilbach Sachbearbeiter | 09371 501-291 | 09371 501-79290 | |
Herr Kugler Sachbearbeiter | 09371 501-288 | 09371 501-79286 | |
Frau Seyfried Sachbearbeiterin | 09371 501-287 | 09371 501-79286 | |
Herr Winkel Sachbearbeiter | 09371 501-290 | 09371 501-79290 | |
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