Kinder, Jugend und Familie - Soziale Dienste
In den Landkreisen und kreisfreien Städten bestehen nach den bundesgesetzlichen Vorschriften die Jugendämter, die für ihren Bereich die Aufgaben des örtlichen öffentlichen Trägers der Jugendhilfe wahrnehmen. Das Jugendamt ist eine "zweigliedrige Behörde": Sie besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und aus der Verwaltung des Jugendamts.
Ansprechperson:
Name | Telefon | Telefax | E-Mail |
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Rüdiger Rätz Sachgebietsleiter | 09371 501-213 | |  |
Formulare:
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Informationen zum Herunterladen:
- Kinder, Jugend und Familie - Geschäftsbericht 2006
- Kinder, Jugend und Familie - Geschäftsbericht 2007
- Kinder, Jugend und Familie - Geschäftsbericht 2008
- Kinder, Jugend und Familie - Geschäftsbericht 2009
- Kinder, Jugend und Familie - Geschäftsbericht 2010
- Kinder, Jugend und Familie - Geschäftsbericht 2011
- Kinder, Jugend und Familie - Geschäftsbericht 2012
- Kinder, Jugend und Familie - Geschäftsbericht 2013
- Kinder, Jugend und Familie - Geschäftsbericht 2014
- Kinder, Jugend und Familie - Geschäftsbericht 2015
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- Kinder, Jugend und Familie - Geschäftsbericht 2019
- Kinder, Jugend und Familie - Geschäftsbericht 2020
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