Tierische Nebenprodukte
Das Veterinäramt überwacht den Handel mit tierischen Nebenprodukten einschließlich der Überwachung und Registrierung/Zulassung von Verarbeitungsbetrieben, Zwischenbehandlungsbetrieben, Lagerbetrieben, Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen, Fettverarbeitungsbetrieben, Biogasanlagen, Kompostieranlagen, Heimtierfutterbetrieben, Betrieben, die tierische Nebenprodukte verfüttern, Sammelstellen für tierische Nebenprodukte, Tierfriedhöfen, Pasteurisierungsanlagen, Verwendern zu Diagnose-, Lehr- und Forschungszwecken, Herstellern und Verwendern von organischen Düngemitteln, Händlern, Molkereien und Beförderern tierischer Nebenprodukte.
Weiterführende Informationen zur Kategorisierung von tierischen Neben- und Folgeprodukten finden sich hier:
BMEL - Tierische Nebenprodukte Eine wichtige Vorbeugungsmaßnahme gegen den Ausbruch von Tierseuchen ist die Beseitigung von verendeten Tieren, Schlachtabfällen und allen Stoffen daraus, die eine Infektion weitertragen könnten. Das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz schreibt deshalb eine Beseitigungspflicht für angefallene Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnissen vor, um die Gesundheit von Mensch und Tier, die Verunreinigung von Gewässern, Boden und Futtermitteln sowie schädliche Einwirkungen auf die Umwelt zu verhindern.
Für die Abholung und Entsorgung von verendeten Tieren und Schlachtabfällen im Landkreis Miltenberg ist die Tierkörperbeseitigungsanstalt in Hardheim zuständig:
Zweckverband Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken (ztn)
Breitenau 3
74736 Hardheim
Tel.: 06283/2212-0
Merkblätter:
- Pferdekremierung Bayern
Abholen und Kremieren von toten Equiden gem. § 4 (2) des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) - TNP-Liste
Dokumentation der Abholung tierischer Nebenprodukte im Gewerbebetrieb