Verpackungsgesetz
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) hat zum Ziel, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden bzw. zu verringern. Es regelt, dass Verpackungsabfälle vorrangig vermieden und darüber hinaus einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden. Zudem sollen die Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb geschützt werden.
Im Verpackungsgesetz ist auch die Pfand- und Rücknahmepflicht für bestimmte Einweggetränkeverpackungen geregelt.
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Sonja Lüders Sachbearbeiterin | 09371 501-274 | 09371 50179-276 |  |
Weitere Informationen:
Alle Hersteller und Händler bzw. Erstinverkehrbringer, die erstmals eine mit Ware befüllte Verkaufsverpackung, die nach dem Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfällt, abgeben, sind verpflichtet, sich bereits vor dem Inverkehrbringen der Verpackung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister zu registrieren.
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