Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
Übernommen werden bis zu einer Höhe von 15 Euro pro berechtigter Person monatlich vorallem die Aufwendungen für
- Mitgliedsbeiträge für Vereine in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,
- Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
- die Teilnahme an Freizeiten
Ansprechpersonen:
Name | Telefon | Telefax | E-Mail |
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Christina Lux Sachbearbeiterin | 09371 501-218 | 09371 50179-191 |  |
Andre Wernig Sachbearbeiter | 09371 501-187 | 09371 50179-191 |  |
Weitere Informationen:
Anspruchsberechtigt sind Leistungsberechtigte unter 18 Jahren, wenn eine der
anspruchsbegründenden Sozialleistungen bezogen wird.
Die Bewilligung der Teilhabeleistung erfolgt längstens für den Zeitraum, für den die zugrunde liegende Sozialleistung bewilligt ist und grundsätzlich nicht für Zeiten vor dem Monat des Antragseingangs.
Die Zahlung erfolgt im Regelfall nur direkt an den Anbieter, also beispielsweise an den Verein, den Musiklehrer oder den Veranstalter der Freizeit.