AufgabeGaststättenrecht

Wer alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle an jedermann oder an einen bestimmten Personenkreis abgeben möchte, benötigt eine Gaststättenerlaubnis.

Ansprechperson:

NameTelefonTelefaxE-Mail
Frau Semmling
Sachbearbeiterin
09371 501-35709371 50179-357E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Weitere Informationen:

Die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden wird anhand des Führungszeugnisses und der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister von der Erlaubnisbehörde überprüft. 

Die Unterrichtung über die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse (sofern eine Schank-und Speisewirtschaft betrieben wird) wird von der Industrie- und Handelskammer (im Anschluss an einen sechsstündigen Unterricht) bescheinigt (Unterrichtungsnachweis). Bei juristischen Personen (GmbH, AG) müssen diese persönlichen Erlaubnisvoraussetzungen bei den Vertretungsberechtigten (Geschäftsführer, Vorstand) vorliegen. 

Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist ferner, dass für die Gaststätte in der jeweils beabsichtigten Betriebsform eine Baugenehmigung vorliegt. Dadurch sind in der Regel auch die gaststättenrechtlichen Anforderungen an die Geeignetheit der Räume und die Lage der Gaststätte erfüllt.

Notwendige Unterlagen:

  • Unterrichtungsnachweis (IHK)
  • Führungszeugnis für Behörden und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
  • gegebenenfalls Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländern
  • aktuelle Bescheinigung vom bisher zuständigen Finanzamt
  • Grundriss der für den Gaststättenbetrieb und den Aufenthalt der Beschäftigten vorgesehenen Räume
  • Antragsformulare sind bei den Kreisverwaltungsbehörden erhältlich.

Zeitraum:

Die Gaststättenerlaubnis muß vor Betriebsbeginn erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung (ca. 4 Wochen vor Betriebsbeginn) ist daher erforderlich.

Entstehende Kosten:

Gaststättenerlaubnis: 50 bis 5000 € gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif Nr. 5.III.7/1),
Stellvertretungserlaubnis und vorläufige Erlaubnis: 25 bis 500 € (Tarif Nr. 5.III.7/4 bzw.5),
vorläufige Stellvertretungserlaubnis 20 bis 250 € (Tarif Nr. 5.III.7/6).
Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug je 13 € gemäß Justizverwaltungskostenordnung,
Unterrichtung mit Bestätigung (Unterrichtungsnachweis) bei der Industrie- und Handelskammer: ca. 65 €.

Gesetzliche Grundlagen:

Gaststättengesetz (§§ 2 ff. GastG)

Formulare:

  • Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten:
    Mo, Di: 8.00 bis 16.00 Uhr
    Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr
    Do: 8.00 bis 18.00 Uhr
    Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Für die Kfz-Zulassungsstelle kann die Terminvereinbarung online erfolgen, ansonsten bitte telefonisch.
    Eine Vorsprache auch ohne Termin ist zu folgenden Zeiten möglich:
    Mo, Di, Do: 8 - 12 Uhr
    Mi, Fr: 8 - 10 Uhr

  • Adressen

    Adressen:
    Landratsamt Miltenberg
    Brückenstraße 2
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270
    E-Mail: info@lra-mil.de


    Außenstellen:

    Brückenstraße 20
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 270

    Dienststelle Obernburg
    Römerstraße 18-24 (Sparkassengebäude)
    63785 Obernburg

    Tel.: 09371 501 300
    Fax: 09371 501 79 624

    Veterinäramt
    Fährweg 35
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 79 532  

    » Anfahrt / Parken

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    Aschaffenburg Miltenberg
    IBAN: DE52795500000620001834
    BIC: BYLADEM1ASA
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  • Informationssicherheit

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