DienstleistungAusnahmegenehmigung zur Parkerleichterung für Handwerker, Handelsvertreter und Soziale Dienste

Handwerker, Handelsvertreter und Soziale Dienste können beim Landratsamt Miltenberg auf Antrag für eines oder mehrere Fahrzeuge ihres Unternehmens eine Parkerleichterung erhalten. Die Gültigkeit dieser Parkerleichterung erstreckt sich immer nur auf den Landkreis Miltenberg.

Ansprechperson:

NameTelefonTelefaxE-Mail
Andreas Hofmann
Sachbearbeiter
09371 501-16009371 50179-161E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Weitere Informationen:

Die Parkerleichterung für Handwerker bzw. Soziale Dienste erlaubt, 
  • an Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot angeordnet ist (Zeichen 286 ortsfest) zu parken
  • im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290 StVO) die zugelassene Parkdauer zu überschreiten,
  • an Stellen, die durch Zeichen 314 und 315 StVO gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken,
  • auf Gehwegen zu parken (§ 12 Abs. 4 StVO),
  • an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten zu parken, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung (§ 13 Abs. 1 StVO),
  • auf Parkplätzen für Anwohner (Zeichen 314, 315 StVO, mit Zusatzschild) zu parken,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.
  • in Fußgängerbereichen zu parken (Zeichen 242 StVO),

sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.

Die Parkerleichterung wird auf Fälle beschränkt, in denen

der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit unbedingt erforderlich ist (Handwerker),

  • der Einsatz des Kfz unbedingt für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich ist (Handelsvertreter)
  • das Abstellen des Fahrzeuges zur Durchführung der Betreuung unbedingt erforderlich ist (soziale Dienste)

und in zumutbarer Entfernung keine anderer Parkraum zur Verfügung steht.

Weiterhin muß auf Gehwegen eine Restdurchgangsbreite von 1,50 m verbleiben. Parkplätze für Schwerbehinderte dürfen auf keinen Fall benutzt werden.

Entstehende Kosten:

Die Gebühr beträgt für den Landkreis Miltenberg pro Fahrzeug/Jahr für

  • Handwerker und Handelsvertreter 86 €
  • Soziale Dienste 43 €

Formulare:

  • Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten:
    Mo, Di: 8.00 bis 16.00 Uhr
    Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr
    Do: 8.00 bis 18.00 Uhr
    Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Die Bürgerinnen und Bürger werden wegen der Pandemie gebeten, das Landratsamt nur nach Vereinbarung eines Termins zu besuchen. Für die Kfz-Zulassungsstelle kann dies online erfolgen, ansonsten bitte telefonisch. Vielen Dank!

  • Adressen

    Adressen:
    Landratsamt Miltenberg
    Brückenstraße 2
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270
    E-Mail: info@lra-mil.de


    Außenstellen:

    Brückenstraße 20
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270

    Dienststelle Obernburg
    Römerstraße 18-24 (Sparkassengebäude)
    63785 Obernburg

    Tel.: 06022 6200-0
    Fax: 06022 6200-624

    Veterinäramt
    Fährweg 35
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-79532  

    » Anfahrt / Parken

  • Kontonummern
    Konten der Kreiskasse:
    Sparkasse Mil-Obb
    IBAN: DE98796500000620001834
    SWIFT-BIC: BYLADEM1MIL

    RV-Bank Miltenberg / VVRB eg
    IBAN: DE61508635130000099988
    SWIFT-BIC: GENODE51MIC

    Raiffeisenbank Aschaffenburg eG
    IBAN: DE15795625140006010008
    SWIFT-BIC: GENODEF1AB1
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