DienstleistungFührerschein Pflichtumtausch

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung 15.02.2019 den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Dieser vorgezogene gestaffelte Umtausch ist zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig. Nach der sog. Dritten EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (ABl. L 107 vom 25.4.2015, S. 68)) sind bis zum 19.01.2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.

Unter der Rubrik „Formulare“ finden sie die erforderlichen Antragsformulare und eine Übersicht über die jeweiligen Umtauschfristen.

Ansprechpersonen:

NameTelefonTelefaxE-Mail
Führerscheinstelle Miltenberg
Infotelefon
09371 501-174 bis -175 und -14909371 501-79174E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Führerscheinstelle Obernburg
Infotelefon
06022 6200-616 und -617 sowie -625 bis -62706022 6200-79617E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Notwendige Unterlagen:

Den Antragsunterlagen (siehe Anhang) fügen sie bitte noch ein biometrisches Passbild bei. Die Unterlagen sind dann bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abzugeben.
Falls möglich, legen sie uns bitte noch eine Kopie des bisherigen Führerscheins bei. Beachten sie bitte die Angaben zu eventuell erforderlichen Sehhilfen und die besonderen Angaben zum Führerschein der Klasse T (Land- und Forstwirtschaft).

Sollten sie den Stichtag für den Umtausch ihres Führerscheins verpassen, verlieren sie nicht ihre Fahrerlaubnis. Sie besitzen dann lediglich das ungültige Dokument „Führerschein“. Bei einer Verkehrskontrolle stellt dies dann eine Ordnungswidrigkeit (aktuell: 10,00 €) dar.

Die vollständigen (Antrag, Unterschriftenblatt, biometrisches Passbild) und ausgefüllten Antragsunterlagen können sie dann der Führerscheinstelle zukommen lassen. Aus zeitlichen Gründen benutzen sie dazu bitte den Postweg!
Auf Grund des hohen Antragsaufkommens kann mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu 4 Wochen gerechnet werden.

Die Gebühr für den Pflichtumtausch beträgt 25,30 €.

Formulare:

  • Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten:
    Mo, Di: 8.00 bis 16.00 Uhr
    Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr
    Do: 8.00 bis 18.00 Uhr
    Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Die Bürgerinnen und Bürger werden wegen der Pandemie gebeten, das Landratsamt nur nach Vereinbarung eines Termins zu besuchen. Für die Kfz-Zulassungsstelle kann dies online erfolgen, ansonsten bitte telefonisch. Vielen Dank!

  • Adressen

    Adressen:
    Landratsamt Miltenberg
    Brückenstraße 2
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270
    E-Mail: info@lra-mil.de


    Außenstellen:

    Brückenstraße 20
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270

    Dienststelle Obernburg
    Römerstraße 18-24 (Sparkassengebäude)
    63785 Obernburg

    Tel.: 06022 6200-0
    Fax: 06022 6200-624

    Veterinäramt
    Fährweg 35
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-79532  

    » Anfahrt / Parken

  • Kontonummern
    Konten der Kreiskasse:
    Sparkasse Mil-Obb
    IBAN: DE98796500000620001834
    SWIFT-BIC: BYLADEM1MIL

    RV-Bank Miltenberg / VVRB eg
    IBAN: DE61508635130000099988
    SWIFT-BIC: GENODE51MIC

    Raiffeisenbank Aschaffenburg eG
    IBAN: DE15795625140006010008
    SWIFT-BIC: GENODEF1AB1
  • Formulare, Merkblätter
  • Informationssicherheit

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