Fahrradaktion
Beförderungsberechtigten Schüler:innen weiterführender Schulen wird die Möglichkeit gegeben, das gesamte Schuljahr oder ab dem Monat Mai auf die Fahrkarte zu verzichten und den Schulweg mit dem Rad zurückzulegen.
Ansprechperson:
Name | Telefon | Telefax | E-Mail |
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Frau Ebert Sachbearbeiterin | 09371 501-340 | 09371 50179-341 | |
Weitere Informationen:
An der Fahrradaktion können beförderungsberechtigte Schüler:innen öffentlicher oder staatlich anerkannter privater Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (Vollzeit), Berufsoberschulen, Fachoberschulen, Berufsschulen, Wirtschaftsschulen, sowie der Förderschulen des Landkreises (Janusz-Korczak-Schule in Elsenfeld, Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule in Miltenberg) teilnehmen.
Beförderungsberechtigt ist, wenn der Schulweg einfach mehr als drei Kilometer zur Schule beträgt, die besuchte Schule die nächstgelegene ist und die sonstigen Vorgaben der Schülerbeförderung erfüllt sind.
Der Antrag auf Teilnahme an der Fahrradaktion muss bis spätestens 30. September bei einer Teilnahme für das gesamte Schuljahr, beziehungsweise bis 31. Mai bei einer Teilnahme ab Mai dem Landratsamt Miltenberg vorliegen. Anschließend wird das digitale Ticket deaktiviert.
Als Entschädigung werden je Entfernungskilometer und Schultag fünf Cents erstattet. Falls an Regentagen Einzelfahrscheine gelöst werden, können für diese Tage die entstandenen Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Erstattung eingereicht werden. Die Erstattung für die Wegstreckenentschädigung sowie der Fahrkarten (Originale) wird am Schuljahresende vorgenommen, wobei die Gesamtaufwendungen pro Schüler:in die Kosten einer Schülerjahresfahrkarte (Deutschlandticket) nicht übersteigen dürfen.
Die Abrechnungsanträge sind bis 31. Oktober nach Ende des Schuljahres einzureichen.Notwendige Unterlagen:
- Ausgefüllter und von der Schule bestätigter Antrag auf Teilnahme an der Fahrradaktion
Formulare:
Rechtsvorschriften: