Anmietung und Verwaltung von Unterkünften
Für die Anmietung von Asylbewerberunterkünften ist vorrangig die Regierung von Unterfranken zuständig. Wenn die Regierung aber nicht genügend Räumlichkeiten anmieten kann, mietet der Landkreis sogenannte "dezentrale Asylbewerberunterkünfte" an. Aufgrund der Rückläufigkeit der Asylbewerberzahlen mietet der Landkreis derzeit keine Unterkünfte an.
Es wird aber nach wie vor Wohnraum für anerkannte Asylbewerber gesucht, die aus den Sammelunterkünften ausziehen müssen. In solchen Fällen sind dann aber diese Personen oder Familien selbst Ihre Mietvertragspartner, nicht der Landkreis.
Ansprechperson:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer Nr. | E-Mail |
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Peter Schraut Sachbearbeiter | 09371 501-267 | 09371 50179-191 | 2619 |  |