Wildschäden
Ersatzpflichtige Wildschäden können Sie der für das beschädigte Grundstück zuständigen Gemeinde schriftlich oder zur Niederschrift melden.
Ansprechpersonen:
Name | Telefon | Telefax | E-Mail |
---|
Frau Uehlein Sachbearbeiterin | 09371 501-304 | 09371 50179–306 |  |
Frau Wiedemann Sachbearbeiterin | 09371 501-305 | 09371 50179-306 |  |
Weitere Informationen:
Bitte beachten Sie folgende Fristen:
- Bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken muss der Geschädigte den Schadensfall binnen einer Woche, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beobachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte, bei der Gemeinde anzeigen,
- bei Forstgrundstücken gelten die Fristen 1. Mai und 1. Oktober.