03.06.2022
Richtig vorsorgen für den Notfall

Das Landratsamt Miltenberg und der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) informieren am Mittwoch, 13. Juli, von 16:00 - 18:00 Uhr im Franziskushaus Miltenberg, Hauptstraße 60, über den Themenkomplex Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Die Vorsorgevollmacht gilt für Notfälle und legt eine Vertrauensperson fest, die Entscheidungen für den Vollmachtgeber treffen darf. Da Ehepartner und Angehörige auch im Notfall nicht automatisch für eine Person Entscheidungen treffen dürfen, ist es sinnvoll, in einer Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson zu benennen, die im Sinne des Vollmachtgebers handeln darf. Darin muss genau aufgeführt werden, wer wen wozu bevollmächtigt.
Wer keine Vorsorgevollmacht erteilen will, sollte wenigstens für ein etwaiges Betreuungsverfahren vorsorgen – mit einer Betreuungsverfügung.
Ferner ist es für Betroffene sehr wichtig, dem Bevollmächtigten oder dem gesetzlichen Betreuer ihre Vorstellungen zur gewünschten medizinischen Behandlung zu geben, wenn man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. Aus diesem Grund sollte eine Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung mit einer Patientenverfügung kombiniert werden.
In der Informationsveranstaltung erklären die Referenten des Landratsamts und des SkF-Betreuungsvereins, was es zu beachten gilt, damit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung gültig sind.
Für die Veranstaltung ist eine Anmeldung per E-Mail erforderlich: (
betreuung@skf-aschaffenburg.de).