22.01.2021

Pressemitteilung Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke jetzt registrieren

Eintrag ins Marktstammdatenregister noch bis 31. Januar 2021 möglich.

Die Energieberatung im Landratsamt informiert: damit die Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ohne Unterbrechung ausbezahlt werden können, müssen Bestandsanlagen bis zum Ende der Übergangsfrist registriert sein. Um die Einspeisevergütung zu erhalten und keine Bußgelder zu riskieren, bleiben nur noch wenige Tage, um die Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke im Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren. Am 31. Januar 2021 läuft für Verbraucher*innen die Frist ab, Anlagen, die vor dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden, im amtlichen Register des Strom- und Gasmarktes anzumelden.

Die Registrierungspflicht gilt für alle ortsfesten Anlagen zur Stromerzeugung und Batteriespeicher, die an das Stromnetz angeschlossen sind. Auch kleine Balkon-Solargeräte und Batteriespeicher sind zu registrieren. Für Elektroautos und Ladestation gilt diese Pflicht nicht. Verbraucher*innen, die gegen die Registrierungspflicht verstoßen, riskieren ein Bußgeld und verlieren unter Umständen ihre Einspeisevergütung für den Strom. Auch für die, die den Termin verpassen, bleibt die Verpflichtung zur Meldung bestehen und sollte schnellstmöglich nachgeholt werden. Sie gilt auch für Anlagen, die ab Januar 2021 keine EEG-Förderung mehr erhalten, sowie für bereits im PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur registrierte Anlagen.

Die Registrierung erfolgt online auf www.marktstammdatenregister.de. Die Anmeldung ist sowohl für den Anlagenbetreiber selbst wie auch für jede Anlage erforderlich. Registrierung erfolgt in drei Stufen: Registrierung des Benutzers des Marktstammdatenregisters, Registrierung des Anlagenbetreibers, Registrieren der Anlagen.

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