20.10.2020

Pressemitteilung Fallzahlen im Landkreis Miltenberg

Die Zahl der mit Covid-19 infizierten Personen im Landkreis Miltenberg liegt bei 82, die Anzahl der bekannt gewordenen Coronavirus-Infektionen bei 560 Personen. Derzeit werden drei Person stationär behandelt. Acht Menschen sind verstorben, 470 Personen wurden bereits als gesund aus der Überwachung entlassen.

Den aktuellen Inzidenzwert entnehmen Sie bitte auf der Homepage des Robert Koch Institus https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4 oder des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/index.htm. Maßgebend ist der jeweils höhere Wert.

Der Landkreis Miltenberg hat – amtlich bestätigt – die Inzidenzzahl von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen innerhalb einer Woche überschritten. Die Corona-Ampel steht daher auf Rot. Die angeordneten Maßnahmen gelten ab sofort. Die Einzelheiten können dem § 25a der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entnommen werden, der am 17.10.2020 in Kraft getreten ist (www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-588). Der Landkreis Miltenberg konkretisiert diese Vorgaben in einer ergänzenden Allgemeinverfügung. Diese ist auf der Internetseite des Landkreises Miltenberg unter www.landkreis-miltenberg.de auf den Sonderseiten zum Coronavirus einzusehen.
Zu den wichtigsten Punkten zählen das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung auf Begegnungs- und Verkehrsflächen öffentlicher Gebäude und Freizeiteinrichtungen (auch in Fahrstühlen), bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos und Sportveranstaltungen. Einschränkungen gelten auch beim Besuch in Pflegeheimen und Krankenhäusern – hier sollte vor dem Besuch mit der Einrichtung geklärt werden, ob und unter welchen Bedingungen ein Besuch möglich ist. In allen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und in Heilpa¨dagogischen Tagessta¨tten im Landkreis sind feste Gruppen zu bilden, offene oder teiloffene Konzepte sind untersagt.

Alle Beschäftigten müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. In Horten und sonstigen Mittagsbetreuungen gilt für das Personal und die betreuten Kinder in den Räumen die Pflicht zum Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung.
Künftig besteht ein Automatismus. Das Ministerium für Gesundheit und Pflege gibt täglich auf seiner Internetseite (www.stmgp.bayern.de) die Landkreise bekannt, die den Inzidenzwert von 35 oder 50 überschreiten. Sobald und solange ein Landkreis genannt ist, gelten die jeweiligen Maßnahmen der Verordnung. Beginn ist der Tag, der auf den Tag der erstmaligen Nennung folgt und die Maßnahmen enden am Ablauf des Tages der letztmaligen Nennung.

Anmeldungen für die Abnahme eines COVID-19-Tests am Bayerischen Testzentrum an der Helios-Klinik Miltenberg werden von Koordinierungsstelle im Landratsamt unter Telefon 09371 501-716 entgegen genommen. Hier werden auch Fragen zum Testzentrum und zum Anmeldeverfahren beantwortet. Die Koordinierungsstelle ist zu den üblichen Öffnungszeiten des Landratsamtes besetzt: Montag und Dienstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch 8 bis 12 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr. Weitere wichtige Informationen und Links zum Coronavirus und zur Anmeldung für das Testzentrum sind auf der Sonderseite der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-miltenberg.de/Landkreis/Aktuell/Coronavirus.aspx zu finden.

Wichtige Antworten zu allen Fragen rund das Corona-Geschehen in Bayern erhalten die Bürgerinnen und Bürger über die Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung. Sie ist täglich von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 089 122 220 zu erreichen.
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