19.11.2021

Pressemitteilung Erneutes Auftreten von Geflügelpest in Deutschland

Wie schon im letzten Winter wurden jetzt wieder erste Fälle von Geflügelpest (aviäres Influenzavirus H5N1) in Deutschland festgestellt. In Bayern waren bisher nur einzelne Wildvögel betroffen, es wird jedoch eine dynamische Entwicklung des Seuchengeschehens erwartet. Das Friedrich Löffler Institut stuft das Risiko der Ausbreitung in der Wildvogelpopulation und den Eintrag in Hausgeflügelbestände als hoch ein. Derzeit noch in Bayern eintreffende Zugvögel erhöhen das Risiko eines Eintrags in hiesige Wildvogelbestände. Erfahrungsgemäß wird bei Einsetzen der ersten Kälteperioden, wenn sich die Wasservögel in Ufernähe in großen Truppen sammeln, die Ausbreitung steigen.

Geflügelhalter (auch Hobbyhalter) werden daher jetzt schon gebeten, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern. Dazu zählt besonders, dass Geflügelhaltungen nicht von fremden Personen betreten werden können, die Haltungen nur mit betriebseigener Kleidung betreten werden, das Geflügel nicht entweichen kann, Kontakt zu Wildvögeln möglichst unterbunden wird, Futter und Einstreu wildvogelsicher zu lagern sind und konsequente Schadnagerbekämpfung erfolgt.
Darüber hinaus wird gerade Hobbyhaltern dringend empfohlen, sich bereits jetzt auf eine mögliche Aufstallungspflicht vorzubereiten.

Um im Fall eines Tierseuchenausbruchs schnell und effektiv handeln zu können, ist gemäß Viehverkehrsverordnung jeder Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln unabhängig von der Größe des Bestandes verpflichtet, seinen Betrieb vor Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde (MIL: vetamt@lra-mil.de, Tel. 09371 501532) zu melden. Dies gilt auch für Kleinst- und Hobbybestände an Nutzgeflügel.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort "Geflügelpest" verfügbar.

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