07.05.2021

Pressemitteilung Bundesteilhabepreis neu ausgeschrieben

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) lobt in diesem Jahr zum dritten Mal den mit 7.500 Euro dotierten Bundesteilhabepreis aus. Damit werden die drei besten Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte ausgezeichnet, die vorbildlich für einen inklusiven Sozialraum sind. Wichtig dabei ist die Übertragbarkeit auf andere Kommunen oder Regionen sowie die Schaffung von mehr Teilhabechancen für alle. 

Zum Thema "Unterstützung, Assistenz, Pflege – gesellschaftliche Teilhabe auch in Corona-Zeiten“ werden gute Beispiele gesucht. Der mit dem Preis verbundene Anspruch ist eine gleichberechtigte und uneingeschränkte Teilhabe vor allem in den Bereichen selbstbestimmtes Wohnen, gesellschaftliche und politische Teilhabe, Bildung sowie Arbeit und Beschäftigung. Ziel ist ein umfassendes Unterstützungssystem, das vielfältige gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und auf Ausnahmesituationen wie die Corona-Pandemie reagieren kann, um die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen aufrecht zu erhalten. Denn auch unter pandemiebedingten Einschränkungen müssen Teilhabe und die Vermeidung sozialer Isolation sichergestellt sein. 

Bewerben können sich Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Unterstützung, Assistenz und Pflege, insbesondere Leistungsanbieter und Unterstützungsdienste, soziale und personenzentrierte Assistenzdienste, Anbieter spezieller Teilhabeprogramme, Tagesstätten, Verbände und Vereine, ehrenamtliche sowie sektorübergreifende Leistungserbringer, aber auch Anbieter von digitalen Lösungen sowie Kommunen und Regionen. 

Eine unabhängige Fachjury wählt die Preisträger aus. Mitglieder sind mehrheitlich Vertreter*innen der Verbände von Menschen mit Behinderungen, zudem Expertinnen und Experten aus Kommunen und Ländern. Der Preis wird vom BMAS verliehen, die Ausschreibung erfolgt durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Alle Informationen zum Wettbewerb sind unter www.bundesteilhabepreis.de zu finden. Bewerbungsschluss ist der 21. August 2021.

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