11.04.2019

Pressemitteilung „Bildung von Rettungsgassen in Stausituationen hilft Leben retten!“

Regierungspräsident Dr. Eugen Ehmann weist vor den Osterferien auf die rechtzeitigeBildung von Rettungsgassen in Stausituationen hin
Würzburg (ruf) – Ab kommendes Wochenende beginnen die Bayerischen Osterferien, weshalb gerade auf den Autobahnen häufig stockender Verkehr und längere Staus zu erwarten sind. Vor diesem Hintergrund weist Regierungspräsident Dr. Eugen Ehmann auf die vorausschauende Bildung von Rettungsgassen in Stausituationen hin. „Autofahrer denken oft nicht daran, rechtzeitig die von der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebene Rettungsgasse zwischen dem linken und dem danebenliegenden rechten Fahrstreifen zu bilden und offen zu halten. Das kann bei einem Unfall zu unnötigen und gefährlichen Verzögerungen bei der Versorgung von Verletzen sowie der Räumung der Unfallstelle führen. Wichtig ist: Der Seitenstreifen ist kein Ersatz für die Rettungsgasse und muss frei bleiben. Auch sollte die Rettungsgasse bereits bei stockendem Verkehr gebildet werden und ausreichend breit sein. Denn sobald der Verkehr steht, ist der Abstand zum Vordermann häufig zu gering, um noch zu rangieren. Deshalb gilt: Rechtzeitig eine Rettungsgasse bilden hilft Leben retten!“, so der Regierungspräsident.

2019-04-11_Landkreis Miltenberg - Pressearchiv 

Neue einheitliche Regelungen zur Bildung einer Rettungsgasse Das sollte nicht nur jeder erfahrene Autofahrer wissen: Bereits seit 1982 besteht in Deutschland die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse auf Autobahnen und auf Außerortsstraßen. Diese Regelung ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu finden.
Bereits mit Wirkung vom 14. Dezember 2016 erließ die Bundesregierung eine Neuregelung des § 11 Absatz 2 StVO. Dieser besagt, dass auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen eine Rettungsgasse gebildet werden muss. Mit dieser Regelung wurde endgültig Klarheit geschaffen, denn die bisherige Regelung trug häufig zu Problemen in der Praxis bei. Bisher sah die Vorschrift bei vierspurigen Autobahnen eine Bildung der Rettungsgasse in der Mitte vor. Die Vereinheitlichung soll künftig Missverständnisse verhindern und den Rettungskräften bei Unfällen zum schnelleren Durchkommen verhelfen. Dabei gilt: Bereits bei Staubildung ist eine Rettungsgasse zu bilden und freizuhalten. Die Rettungsgasse ist nur für Polizei und Hilfsfahrzeuge vorgesehen. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift oder die missbräuchliche Benutzung der Rettungsgasse sind ordnungswidrig und bußgeldbewährt.

Weiterführende Links:
Ein Video des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration zum Thema Rettungsgasse bilden: „Rettungsgasse ist kinderleicht“
http://www.stmi.bayern.de/media/stmi/videos/015350/index.php 
Des Weiteren hat das Staatsministerium in Zusammenarbeit mit dem ADAC den Flyer „Eins links, zwei rechts – Die Rettungsgasse“ herausgebracht, um auf dieses Thema aufmerksam zu machen:
https://www.polizei.bayern.de/content/2/5/9/0/8/4/rettungsgasse-adac.pdf

 

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung