09.04.2021

Pressemitteilung Gültigkeit „Berechtigungsschein 2“ läuft ab – Masken können bis 15. April in Apotheken abgeholt werden

Das Landratsamt weist darauf hin, dass der Abgabezeitraum bei den Apotheken für Schutzmasken mit hoher Schutzwirkung abläuft! Der Berechtigungsschein 2 hat eine Gültigkeit vom 16. Februar 2021 bis zum 15. April 2021.

Bis zum Donnerstag, 15. April 2021, können Bezugsberechtigte den Berechtigungsschein 2 in jeder Apotheke gegen eine Eigenbeteiligung von 2,00 Euro einlösen. Der Coupon wurde den Berechtigten per Post von ihrer Krankenkasse zugestellt. Damit endet vorläufig die Verteilaktion von zweimal je sechs FFP2-Masken an Personen ab 60 Jahre oder Menschen aus den definierten Risikogruppen des Bundesgesundheitsministeriums.

Ab dem 16.04.2021 ist eine Einlösung des Berechtigungsscheins 2 leider nicht mehr möglich. Mit dem rechtzeitigen Einlösen der Bezugsscheine und dem Verwenden von Schutzmasken helfen Sie, die Risikogruppen zu schützen.
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