Informationen zur Schutzimpfung gegen COVID-19

  1. Wann und wo kann ich mich impfen lassen?

    Seit der Schließung des Impfzentrums Miltenberg am 30.12.2022 sind für Corona-Schutzimpfungen ausschließlich die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im Landkreis zuständig. Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung daher an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin.

    Da die Kinderarztpraxen im Landkreis aktuell keine Covid-19-Schutzimpfungen anbieten können, sprechen Sie sich bitte auch bei einer anstehenden Impfung Ihrer Kinder vorerst mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin.
      
  2. Ich wurde im Impfzentrum Miltenberg geimpft und benötige Unterlagen über meine Impfung. An wen kann ich mich wenden?

    In der Zeit vom 02.01.2023 – 28.02.2023 ist das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) – Impfarchiv – vorübergehend direkt für Ihr Anliegen zuständig. Schicken Sie bitte Ihr unterschriebenes Anliegen mit vollständigen Angaben (kompletter Vor- und Nachname, Ihre aktuelle gültige Meldeadresse, Ihr Geburtsdatum, Anschrift zum Zeitpunkt der Impfung, idealerweise: Impfdatum und Impfzentrum) an:

    Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Impfarchiv, Schweinauer Hauptstr. 80, 90441 Nürnberg oder
    impfarchiv-auskunft@lgl.bayern.de

    Sollten Ihre Daten im digitalen Impfarchiv hinterlegt sein, so wird Ihnen ein schriftlicher Impfnachweis postalisch ausschließlich an Ihre aktuelle Meldeadresse übersandt. Das Impfarchiv kann nur Auskünfte zu COVID19-Impfungen der Bayerischen Impfzentren erteilen. Impfungen bei Haus- und Betriebsärzten sowie sonstigen niedergelassenen Ärzten und Kliniken sind nicht im Impfarchiv gespeichert. 
     
  3. Für wen ist die Corona-Impfung empfohlen? Sollen auch Kinder, Schwangere und Stillende geimpft werden?

    Grundsätzlich besteht eine Impfempfehlung für alle Erwachsenen mit und ohne Vorerkrankungen.

    Die ständige Impfkommission empfiehlt die Covid-19-Impfung auch für alle Kinder ab 5 Jahren, alle Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel und alle Stillenden. Der Impfschutz wird schon während der Schwangerschaft an Ihr Kind weitergegeben. Auch Stillende schützen sich selbst und ihr Kind, da die schützenden Antikörper in die Muttermilch übergehen.

    Bei jüngeren Kindern ab dem Alter von 6 Monaten ist die Impfung empfohlen, wenn chronische Erkrankungen vorliegen, die zu einem hohen Risiko für schwere Krankheitsverläufe bei Covid-19 führen. 
     
  4. Impfserie: Wann benötige ich eine weitere Impfdosis? 

    Grundimmunisierung für Personen ab 12 Jahren und Kinder mit Vorerkrankungen:
    In der Regel sind im Rahmen der ersten Impfserie zwei Impfdosen im Abstand von 3 bzw. 4 bis 6 Wochen erforderlich. Auch für Personen, die eine erste Impfdosis mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca oder Johnson&Johnson erhalten haben, empfiehlt die Ständige Impfkommission eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (BioNTech/Pfizer oder Moderna) ab 4 Wochen nach der Erstimpfung.

    Erste Auffrischungsimpfung (Drittimpfung):
    Ab sechs Monaten nach der zweiten COVID-19-Impfung ist zusätzlich für alle Personen ab 12 Jahren sowie für jüngere Kinder mit Vorerkrankungen eine Auffrischungsimpfung empfohlen, da hierdurch der Impfschutz gerade gegen neuere Virusvarianten deutlich verbessert wird. Bei bekannter Immunschwäche sollte die Auffrischungsimpfung bereits nach 3 Monaten erfolgen.

    Zweite Auffrischungsimpfung („Viertimpfung“):
    Für folgende Personengruppen empfiehlt die Ständige Impfkommission derzeit eine zweite Auffrischungsimpfung („Viertimpfung“) ab sechs Monaten nach der Drittimpfung:
    - alle Personen über 60 Jahren
    - Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen
    - Personen ab 12 Jahren mit chronischen Erkrankungen, die zu einem hohen Risiko für schwere Krankheitsverläufe bei Covid-19 führen
    Bei bekannter Immunschwäche sollte die Auffrischungsimpfung bereits nach 3 Monaten erfolgen.

    Weitere Auffrischungsimpfungen („Fünftimpfung“):
    Bei hochbetagten Personen kann im Einzelfall ab 6 Monaten nach der letzten Auffrischungsimpfung eine erneute Auffrischung des Impfschutzes sinnvoll sein. Auch bei Vorliegen einer Immunschwäche können weitere Impfdosen erforderlich werden.

    Besonderheit bei Kindern von 5-11 Jahren ohne Vorerkrankungen:
    Bei Kindern von 5-11 Jahren ohne Vorerkrankungen wird derzeit eine Impfdosis ohne Auffrischungsimpfungen als ausreichend angesehen – unabhängig davon, ob diese zuvor an Covid-19 erkrankt waren.

    Besonderheit bei Kindern von 6 Monaten bis 4 Jahren mit Risikofaktoren:
    Für Kinder von 6 Monaten bis 4 Jahren ist eine Covid-19-Impfung empfohlen, wenn chronische Erkrankungen vorliegen, die zu einem hohen Risiko für schwere Krankheitsverläufe bei Covid-19 führen. 
     
  5. Was ist nach einer COVID-19-Erkrankung zu beachten?

    Insgesamt sollte für einen optimalen Schutz jede Person ab 12 Jahren mindestens dreimalig Kontakt mit dem Coronavirus gehabt haben (durch Impfung oder durch Erkrankung - die Reihenfolge spielt keine Rolle). Nach einer durchgemachten Coronaerkrankung wird die Zahl der erforderlichen Impfungen entsprechend angepasst; auch mehrfach Genesene sollten jedoch mindestens eine Impfdosis erhalten.

    Zwischen einer durchgemachten Erkrankung und der nächsten Impfung sollten mindestens 3-6 Monate Abstand gewahrt werden, da der Körper in diesem Zeitraum bereits über einen relativ verlässlichen Schutz vor schweren Krankheitsverläufen verfügt. 
     
  6. Ich bin unsicher, ob ich mich impfen lassen sollte – an wen kann ich mich wenden?

    Bitte besprechen Sie Ihre Fragen und Sorgen rund um die Impfung mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt. Antworten auf wichtige Fragen zu den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut (STIKO) finden Sie Sie zudem hier: RKI - Impfen - COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) Informationen zum Impfen Bundesministerium für Gesundheit. Ausführliche Erklärungen zu vielen Fragen und Missverständnissen rund um die Impfung finden Sie auch hier
     
  7. Kann es nach der Impfung zu Nebenwirkungen kommen? An wen kann ich mich wenden, wenn ich von Nebenwirkungen betroffen bin?
     
    Insgesamt vertragen die meisten Kinder und Erwachsenen die Impfung gut. Manche Geimpfte erleben in den ersten Tagen nach der Impfung leichte Erkältungsbeschwerden oder Beschwerden am geimpften Arm. Dies ist eine normale Reaktion des Immunsystems und dauert in der Regel nicht länger als 1-3 Tage an. In sehr seltenen Fällen treten schwerere Nebenwirkungen auf. Bekannt sind zum Beispiel Herzmuskelentzündungen oder Allergien, aber auch andere Reaktionen des Körpers sind möglich.

    Wenn Sie befürchten, schwere oder anhaltende Nebenwirkungen durch eine Corona-Impfung erlitten zu haben, sollten Sie sich ärztlich vorstellen. Die erste Ansprechperson hierfür ist Ihr betreuender Hausarzt oder Ihre Hausärztin. Die Möglichkeit zur selbstständigen Meldung von Nebenwirkungen besteht über die Homepage des Paul-Ehrlich-Institutes
     
Bitte denken Sie bei Ihrem Impftermin an folgende Unterlagen:
  • Lichtbildausweis
  • Impfpass, sofern vorhanden
  • Bei Minderjährigen ggf. Einwilligungserklärung der Sorgeberechtigten.
  • Bei Impfung nach durchgemachter Erkrankung: Nachweis der Erkrankung, sofern vorhanden
Antworten auf wichtige Fragen zu den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut (STIKO) zur Impfung finden Sie hier: RKI - Impfen - COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) Informationen zum Impfen Bundesministerium für Gesundheit
  • Schnelltest im Landkreis Miltenberg

    2021-03-25_Schnelltest_II

  • Corona-PCR-Testzentrum - Anmeldung und Verfahrensablauf
  • Informationen zur Schutzimpfung gegen COVID-19

    Corona-Impfzentrum

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