Trinkwasserschutzgebiete
Aufbauend auf dem allgemeinen flächendeckenden Grundwasserschutz werden zum besonderen Schutz des Trinkwassers die empfindlichen und fassungsnahen Bereiche des Einzugsgebiete einer Wassergewinnung (Brunnen, Quellen) als Wasserschutzgebiet ausgewiesen und vom Landratsamt Miltenberg per Verordnung festgesetzt. Innerhalb eines Wasserschutzgebiets müssen aus Vorsorgegründen erhöhte Anforderungen eingehalten werden. Um die Gefahren für das Trinkwasser zu minimieren, müssen die Deckschichten erhalten und z. B. risikobehaftete Anlagen und Nutzungen ausgeschlossen werden. Wesentliche Grundlage ist dazu die hydrologisch fundierte Ermittlung des Wassereinzugsgebiets.
Ansprechperson:
Name | Telefon | Telefax | E-Mail |
---|
Frau Zeiler Sachbearbeiterin | 09371 501 289 | 09371 501-79286 |  |
Weitere Informationen:
Folgende Aufgaben werden wahrgenommen:
- Festsetzung und Änderung von Trinkwasserschutzgebieten
- Erteilung von Befreiungen (Ausnahmen) von Trinkwasserschutzgebietsfestsetzungen
- Ahndung von Verordnungsverstößen.
Informationen des BayernPortals: