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Unterstützung der Betreuungsgerichte
Seit Einführung des Betreuungsrechts 1992 gibt es für Volljährige keine Gebrechlichkeitspflege, keine Vormundschaft und folglich keine Entmündigung mehr. Das für die Betreuung zuständige Gericht ist das Betreuungsgericht beim Amtsgericht.
Aufgaben / Dienstleistungen
Erstellen von Sozialgutachten für das Betreuungsgericht
Vorführen der betroffenen Person zur Anhörung beim Betreuungsgericht
Vorführen der betroffenen Person zur Begutachtung beim Sachverständigen
Ansprechpersonen:
Name
Telefon
Telefax
E-Mail
Tanja
Speth
Sachbearbeiterin
09371 501-564
09371 501-79564
Regina
Törl
Sachbearbeiterin
09371 501-561
09371 501-79561
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