Krankenhilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
In besonderen Lebenssituationen reichen die Mittel der Hilfe zum Lebensunterhalt nicht aus, da ein besonderer Bedarf besteht.
Soweit ein Hilfesuchender ausnahmsweise nicht krankenversichert ist, kann er im Rahmen der Sozialhilfe Leistungen der Krankenhilfe im Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.
Sofern keine Pflegebedürftigkeit vorliegt, aber der Haushalt aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst geführt werden kann, kommt Hilfe zur Weiterführung des Haushalts in Betracht.
Für die Hilfe zur Pflege (stationär und ambulant) ist der Bezirk Unterfranken zuständig. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Bezirk Unterfranken, Silcherstr. 5, 97074 Würzburg, Tel. 0931 7959-0.
Ansprechperson:
Name | Telefon | Telefax | E-Mail |
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Frau Henn Sachbearbeiterin | 09371 501-212 | 09371 50179-191 |  |
Weitere Informationen:
Die Hilfen können nur erbracht werden, wenn der Hilfesuchende bedürftig ist, also kein ausreichendes Einkommen und Vermögen hat.Gesetzliche Grundlagen:
Sozialgesetzbuch – Zwölftes BuchInformationen des BayernPortals: