AufgabeBelehrungen nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz für Beschäftigte im Lebensmittelbereich

Wir belehren nach § 43 IfSG die Personen, welche im Lebensmittelbereich gewerbsmäßig eine Tätigkeit aufnehmen wollen.

Ansprechperson:

NameTelefonTelefaxE-Mail
Frau Helleiner
Sachbearbeiterin
09371 501-52309371 501-524E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Kontaktinformationen:

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

Weitere Informationen:

Im Landkreis Miltenberg können auch zahlreiche niedergelassene Ärzte entsprechende Belehrungen vornehmen. Eine aktuelle Liste der von uns hiermit beauftragten Ärzte finden Sie bei den Merkblättern.

Entstehende Kosten:

  • Einzelbelehrungen 28,00 Euro
  • Sammelbelehrungen ab 3 Personen  14,00 Euro p. P.
  • Zweitschrift 15,00 Euro

Besonderheiten:

Bitte beachten Sie, dass die früher geforderte Belehrungspflicht für Helfer bei Vereins-, Schul-, Kindergarten- und ähnlichen Festen und damit natürlich auch die Dokumentationspflicht für diese Belehrungen seit 2005 nicht mehr besteht.

Dem Infektionsschutz der Bevölkerung wird in Zukunft dadurch Rechnung getragen, dass die Helferinnen und Helfer – unabhängig davon, ob sie bei dem Fest tätig sind oder im häuslichen Bereich Lebensmittel zubereiten und zur Verfügung stellen – durch ein Merkblatt (siehe unten) über die wesentlichen infektions- und lebensmittelhygienischen Grundregeln unterrichtet werden.

Gesetzliche Grundlagen:

§ 43 Abs. 1 IfSG.

Merkblätter:

  • Wohngeld online beantragen

    Onlineantrag

  • Gesundheitsregion plus

    Gesundheitsregion plus

  • Gesundheitswegweiser

    Gesundheitswegweiser

  • Bildung und Integration

    Bildung und Integration

  • Familienbildung

    Familienbildung

  • Familienwegweiser

    Familienwegweiser

  • Selbsthilfewegweiser

    Selbsthilfewegweiser

  • Seniorenwegweiser

    Seniorenwegweiser

  • Wegweiser für ein barrierefreies Leben

    Internet - rechte Seite - Behindertenwegweiser

  • Apothekennotdienst

    Apothekennotdienst

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