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Pressemeldung vom 09.11.2009 |
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Wildschäden richtig melden und schätzen
Wie läuft ein ordnungsgemäßes Wildschadensverfahren ab? Welche Aufgaben haben Kommunen und Schätzer? Diese und andere Fragen hat der diplomierte Agrar-Ingenieur Dr. Volker Wolfram 60 Vertretern von Kommunen, Landwirten, Jägern und Wildschadensschätzern am Donnerstagabend im Mönchberger Pfarrheim beantwortet. Die Untere Jagdbehörde am Miltenberger Landratsamt hatte die Veranstaltung organisiert, der Bauernverband die Kosten für den Referenten übernommen.
Wie Regina Groll, Leiterin der Unteren Jagdbehörde, sagte, sei die Zunahme der Wildschadensverfahren in den letzten Jahren der Grund für die Zusammenkunft. Diese Verfahren gehören zu den Pflichtaufgaben der Kommunen, machte Groll klar. Mit der Versammlung verfolge man auch das Ziel, Unterstützung für ein besseres Miteinander der Konfliktparteien leisten, indem das Schätzerwesen im Landkreis weiterentwickelt werden soll. Groll appellierte an die bestellten Schätzer, die Schulungsangebote des Bauernverbandes wahrzunehmen, um für die aktuellen Herausforderungen gewappnet zu sein. Es sei wichtig, dass in den Gemeinden fachkundige Personen gewonnen werden, die die konfliktträchtige Aufgabe des Schätzens von Wildschäden meistern.
Mit Dr. Volker Wolfram, einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, hatte man einen Referenten gefunden, der es verstand, sowohl die rechtlichen Grundlagen des Wildschadensersatzes als auch die Rechts- und Bewertungsfragen kurzweilig zu vermitteln, so dass am Ende der Veranstaltung fast alle offenen Fragen geklärt waren. Wolfram, der selbst einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaftet und Jäger ist, legte die Paragraphen des Bayerischen Jagdgesetzes und des Bundesjagdgesetzes dar, in denen Wildschäden definiert sind. „Ersatzpflichtig ist immer die Jagdgenossenschaft“, stellte er klar, da dieser Fakt oft vergessen werde. Ausführlich diskutiert wurde in der Runde das Problem der Streuobstwiesen. Wann sind Schäden an Streuobstwiesen ersatzpflichtig, wann nicht? Um diese Frage drehte sich die Diskussion. Es gebe mehrere Urteile, dass es bei Streuobstwiesen keine Ersatzpflicht gibt, zitierte Wolfram aus einigen Amtsgerichtsurteilen. Interessant wäre für Wolfram die gerichtliche Klärung, ob das auch für Streuobstwiesen gilt, die von Viehhaltern intensiv genutzt werden.
Auch Wolfram stellte klar, dass die Kommunen in erster Linie Ansprechpartner für Wildschadensverfahren sind. Er schätzte, dass aber 95 Prozent der Verfahren direkt zwischen den Beteiligten abgewickelt werden. „Wo das funktioniert, sollten Sie das weiter so machen“, meinte Wolfram: „Einigen Sie sich und belästigen Sie die Kommunen nicht.“ Doch egal, wie der Schaden geregelt wird, sei eines wichtig: die Einhaltung der Fristen. So müsse binnen einer Woche nach Kenntnisnahme der Schaden schriftlich erfasst werden. Daran, so Wolframs Erfahrungen, „scheitern viele Verfahren vor Gericht.“ Er empfahl den Geschädigten, stets Fotos der Schäden zu erstellen, und ihre Flächen regelmäßig zu kontrollieren – während der Vegetationsperiode jede Woche, im Winter mindestens alle vier bis sechs Wochen.
Bei der Meldung des Schadens seien gewisse Formalien unabdingbar. So müsse die Kulturart genannt werden, zudem müsse die Fläche anhand der Flurnummer und des Flurstücks so bezeichnet werden, dass sie auch ein Außenstehender findet. Sobald die Meldung bei der Gemeinde eingeht, müsse diese schnellstens binnen weniger Tage vor Ort einen Schlichtungstermin der Beteiligten einberufen. Wenn der Termin nichts bringt, sei ein zweiter Termin mit dem Wildschadensschätzer anzusetzen.
Den Schätzern gab Wolfram in der Informationsversammlung zahlreiche wertvolle Tipps, wie sie sich verhalten sollten. Eines sei ganz wichtig: selbstsicheres Auftreten vor Ort und das Bewahren eines klaren Kopfes. Der Schätzer sollte darüber hinaus nie mit einer Partei an den Ort des Wildschadens fahren und auch darüber hinaus jeden Anschein von Parteilichkeit vermeiden.
Der Schätzer sollte sich auf den Termin gut vorbereiten und beispielsweise die schriftlich niedergelegten Schätzungsrichtlinien kennen – auch die Fußnoten. Wolfram empfahl den Schätzern, stets ein Handskizze der Schäden und ein Schadensbild zu erstellen. Die Schadensaufnahme sollte der Schätzer stets alleine vornehmen; die Parteien sollten am Rand warten. Seine Ergebnisse übermittelt der Schätzer der Gemeinde in schriftlicher Form. Danach werden die Beteiligten darüber mittels eines Vorbescheids informiert.
Wolfram gab den Schätzern zahlreiche weitere Tipps mit auf den Heimweg, wie sie vor Ort die Schäden richtig schätzen können. Als weitere Hilfe bekam jeder Versammlungsteilnehmer ein dickes Bündel von Unterlagen überreicht mit zahlreichen Tabellen, die das Schätzen der Schäden erleichtern.

Dr. Volker Wolfram (links) informierte rund 60 Vertreter von Kommunen, Landwirten, Jägern und Wildschadensschätzern über die Wildschadensregelungen. Aufmerksame Zuhörer waren auch Regina Groll, Leiterin der unteren Jagdbehörde, und Kreisjagdberater Roland Dotterweich (rechts, sitzend).
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