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Pressemeldung vom 02.12.2009
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Waffenabgabe: Amnestieregelung gilt noch bis 31. Dezember 2009

Nur noch wenige Wochen – bis zum 31. Dezember 2009 – gilt die Amnestieregelung für Bürger, die zum Stichtag 25. Juli 2009 unerlaubt eine Waffe besessen haben. Darauf macht das Landratsamt Miltenberg aufmerksam.

Hintergrund dieser Regelung ist die Verschärfung des Waffenrechts zum 25. Juli 2009 als Reaktion auf mehrere Amokläufe. Laut Amnestieregelung kann derjenige, der am 25. Juli 2009 unerlaubt eine Waffe besessen hat, diese bis zum 31. Dezember 2009 unbrauchbar machen lassen, einem Berechtigten überlassen oder der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergeben. Er wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubten Verbringens bestraft.

Die Strafverzichtsregelung erstreckt sich auch auf den Transport (das Verbringen) einer nicht schuss- und zugriffsbereiten Waffe (verschlossener Transport) zur Abgabe bei der Waffenbehörde oder Polizeidienststelle.

 

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