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Pressemeldung vom 02.11.2009
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Amnestieregelung für Abgabe illegaler Waffen gilt noch bis 31. Dezember 2009

Das Landratsamt Miltenberg macht alle Waffenbesitzer darauf aufmerksam, dass in  Folge mehrerer Amokläufe das Waffenrecht seit Juli 2009 verschärft worden ist. Für Waffenbesitzer ist dies mit mehreren Neuerungen verbunden. Dazu zählen nicht nur neue Regelungen zur sicheren Aufbewahrung von Waffen, sondern auch eine bis zum 31. Dezember 2009 befristete Amnestieregelung.

Demnach können Bürger, die zum Zeitpunkt 25. Juli 2009 unerlaubt eine Waffe besessen haben, diese bis zum 31. Dezember 2009 unbrauchbar machen lassen, einem zum Führen einer Waffe Berechtigten überlassen oder der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergeben. Wer dies tut, wird laut Landratsamt nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubten Verbringens bestraft. Die Strafverzichtsregelung erstreckt sich auch auf den Transport dieser Waffen zur Waffenbehörde oder Polizei, sofern die Waffen „nicht schuss- und zugriffsbereit“ sind (verschlossener Transport).

Eine weitere Neuerung betrifft die sichere Aufbewahrung von Waffen, die nunmehr dem Landratsamt Miltenberg gegenüber unaufgefordert nachzuweisen ist. Die Änderung der Aufbewahrungsvorschrift im Waffenrecht (§ 36, Absatz 3, Satz 1 des Waffengesetzes) stellt klar, dass die Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung bereits bei Antragstellung, aber auch bei bereits erteilter waffenrechtlicher Erlaubnis durch den Inhaber nachgewiesen werden müssen.

In diesem Zusammenhang wurden auch die Folgen eines Verstoßes gegen die Aufbewahrungspflicht deutlich verschärft. Demnach kann ein Verstoß zum Widerruf der Waffenbesitzkarte führen. Der vorsätzliche Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften stellt gemäß Waffengesetz sogar eine Straftat dar, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden kann.

Das Landratsamt weist zudem darauf hin, dass ab sofort von Seiten der Behörde ohne Nachweis über die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen keine Anträge bearbeitet, beziehungsweise keine Waffen eingetragen werden können.

 Die Abteilung „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ am Landratsamt steht für alle Fragen zu waffenrechtlichen Angelegenheiten während der Dienstzeiten zur Verfügung. Interessierte sollten diesbezüglich einen Termin vereinbaren.

Ansprechpartner für weitere Informationen: Sabine Dobler, Tel. 09371 / 501 356, sabine.dobler@lra-mil.de

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