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Pressemeldung vom 23.10.2009
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Schweinezuchtstall Ballmann Eichelsbach – Gericht bestätigt Landratsamt

Das Landratsamt Miltenberg sieht sich durch eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) in vollem Umfang in seinem Standpunkt bestätigt, was die Einleitung und Versickerung von Dachwasser in den so genannten Erzgraben in Eichelsbach betrifft.

Der BayVGH hatte am 2. Oktober den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein zuvor ergangenes Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 31. März 2009 abgewiesen. In diesem Urteil war das Verwaltungsgericht zur Auffassung gelangt, dass der Bescheid des Landratsamts Miltenberg, der dem Bauherrn eines großen Schweinestalls die Einleitung und Versickerung des Dachwassers gestattet, rechtmäßig ist. Das Gericht, so teilt das Landratsamt mit, habe in der Entscheidung der Landkreisbehörde weder Verfahrensfehler noch eine Rechtsverletzung bei den Klägern erkennen können. Diese hatten immer wieder moniert, dass sie nicht ausreichend im Verfahren beteiligt worden seien und dass die Ableitung des Dachwassers zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung ihrer Grundstücke führen würde.

Schon in der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Würzburg habe das Landratsamt dargelegt, dass gerade im vorliegenden Fall weitaus mehr Bürgerbeteiligung im Verfahren ermöglicht worden war als normalerweise gesetzlich vorgesehen sei, heißt es aus dem Landratsamt. Mit einer Drosselungsfunktion im Wasserablauf sei sogar den Bedenken einzelner Bürger und der Bürgerinitiative in Form einer Umplanung Rechnung getragen worden.

Ein wesentliches Argument des Landratsamts sei zudem gewesen, dass die Grundstücke im Flurbereinigungsverfahren in den 70er Jahren zur Wasserableitung geformt und bestimmt worden seien. Wegen der Zweckbestimmung als Regenabsetzbecken sei klar, dass die Grundstücke keinen echten Nutzwert hätten. Dies habe sich auch bei der Grundstücksbewertung im Flurbereinigungsverfahren niedergeschlagen, so das Landratsamt.

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