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Pressemeldung vom 27.10.2009 |
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Neue Förderrichtlinien für Denkmal- und Brauchtumspflege verabschiedet
Miltenberg. Mit einem einstimmigen Beschluss hat der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales in seiner Sitzung am vergangenen Dienstag (20.10.2009) neue Richtlinien des Landkreises zur Förderung der Denkmal- und Brauchtumspflege verabschiedet. Der Landkreis fördert im Rahmen seiner zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Erhaltung von Bau- und Kunstdenkmälern und auch die Beschaffung von Trachten nach entsprechender Empfehlung des Bezirksheimatpflegers.
Ein Zuschuss für den denkmalpflegerischen Mehraufwand einer Erhaltungsmaßnahme kann nun bis zu 2.500 Euro betragen. Gefördert werden unter anderem die Freilegung, Sanierung und Restaurierung von Sichtfachwerken, die Gestaltung einschließlich der Restaurierung von Fassaden oder auch der Einbau neuer Holzfenster nach historischem Vorbild. Der Zuschuss pro Tracht beträgt maximal 30 Euro.
Die Richtlinien treten zum 1. Januar 2010 in Kraft. Zuschussanträge, die nach dem 27. Mai dieses Jahres beim Landratsamt eingegangen sind, werden bereits nach den neuen Richtlinien behandelt.
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