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Pressemeldung vom 16.12.2009 |
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Landkreis will Optionsmöglichkeit nutzen
Bilanz der Stiftung Altenhilfe
Einstimmig hat der Kreistag auf Empfehlung des Kreisausschusses eine Resolution verabschiedet mit welcher die Bundesregierung und alle Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene aufgefordert werden, die geplante getrennte Aufgabenwahrnehmung beim Vollzug des Sozialgesetzbuches SGB II nicht umzusetzen. Hoffnung auf eine Erweiterung des sogenannten Optionsmodells gibt es nach der jüngsten Konferenz der Sozial- und Arbeitsminister der Länder. Damit könnte erreicht werden, dass auch weiterhin der Vollzug aller Aufgaben des Sozialgesetzbuches SGB II aus einer Hand erfolgt. Aufgabenträger wäre dann aber der Landkreis Miltenberg.
Wie bereits berichtet, hatte das Bundesverfassungsgericht die Arbeitsgemeinschaften von Bundesagentur für Arbeit und den Sozialämtern der Kommunen für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht sieht in den Argen ein Verstoß gegen die „getrennte Aufgabenwahrnehmung“:
96.000 Euro Zuschüsse für Alteneinrichtungen
Mit 96.000 Euro hat die Stiftung Altenhilfe die stationären- und teilstationären sowie die ambulanten Alteneinrichtungen unterstützt. Mit den von der Stiftung finanzierten Gegenständen und Maßnahmen soll die Lebensqualität der Menschen in diesen Einrichtungen verbessert werden. Unterstützt wird auch die Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige mit 40.000 Euro pro Jahr für die Dauer von drei Jahren. Seit ihrer Gründung im Jahre 1993 bis heute hat die Stiftung fast 1, 7 Mio Euro ausgeschüttet. Haupteinnahmen der Stiftung sind Beiträge der 32 Kommunen und des Landkreises von je 50 Cent je Einwohner.
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