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Baurecht, Wohnbauförderung, Gutachterausschuss
Öffnungszeiten:

Landratsamt Miltenberg
Sachgebiet 51
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg
Tel: 09371/501-0

Mo, Di: 8.00 bis 16.00 Uhr
Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr
Do: 8.00 bis 18.00 Uhr
Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Außenstelle Obernburg
Römerstraße 91
63785 Obernburg a.Main
Tel: 06022/6200-0
E-Mail-Adressen:


Wohnraumförderung:

Barrierefreies Bauen:

Baurecht:

Gutachterausschuß:

Städtebau:

Planungshilfen und Arbeitsblätter:

Zuständigkeit

Regionalplanung, Raumordnung und Landesplanung

  • Mitwirkung bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes und des Regionalplanes
  • Beurteilung von raumbedeutsamen Maßnahmen
  • Ausarbeitung von Beschlußvorlagen für Kreistag und Kreisausschuß für raumbedeutsame Maßnahmen

Bauleitplanung

  • Abgabe von Stellungnahmen bei der Aufstellung von
    • Flächennutzungsplänen
    • Bebauungsplänen
    • Einbeziehungssatzungen
  • Genehmigung der
    • Flächennutzungspläne
    • Bebauungspläne
    • Einbeziehungssatzungen
    • Lückenfüllsatzungen
  • Beratung der Gemeinden, der Planungsbüros und Bürger bei Fragen der Bauleitplanung

Sicherung der Bauleitplanung

  • Veränderungssperren und
  • Vorkaufsrecht der Gemeinden nach dem BauGB

Bauaufsicht

  • Beratung von Bauherren, Architekten, Gemeinden und anderen Behörden zu genehmigungsfreien und genehmigungspflichtigen Vorhaben nach BayBO mit Verweis auf andere, spezialgesetzliche Vorschriften, insbesondere BImSchG, BayNatschG und BayWG, innerhalb und außerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens
  • Baurechtliche Prüfung und Entscheidung über Anträge
    a) im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (Art. 59 BayBO)
    b) im umfassenden Baugenehmigungsverfahren (Art. 60 BayBO)
    c) im Vorbescheidsverfahren (Art. 71 BayBO)
    d) auf isolierte Abweichungen (Art. 63 BayBO)
    e) auf isolierte Befreiungen (Art. 63 BayBO)
    f) über die Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 BauGB
  • Durchführung von Ortseinsichten innerhalb und außerhalb förmlicher Verfahren
  • Prüfung und Durchsetzung bauaufsichtlicher Maßnahmen aller Art (insbesondere Baueinstellungen, Nutzungsuntersagungen, Beseitigungsanordnungen, nachträgliche Anordnungen bei bestandsgeschützten baulichen Anlagen, Anordnungen zur Gefahrenabwehr) einschl. der Anwendung von Zwangsmitteln (Art 54 BayBO)
  • Prüfung und Entscheidung baurechtlicher Fragen in spezialgesetzlichen Genehmigungsverfahren nach anderen Vorschriften, insbesondere nach BImSchG, BayNatschG und BayWG;
  • Prüfung von Aufteilungsplänen und Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
  • Vollzug des Ordnungswidrigkeitengesetzes einschl. Durchführung des Einspruchsverfahrens und der Vertretung vor Gericht

Gutachterausschuss

  • Auskünfte über Bodenrichtwerte
  • Erstellen von Gutachten über bebaute und unbebaute Grundstücke

Wohnbauförderung

  • Vollzug der Wohnungsbaugesetze und der Bayer. Wohnungsbauförderungsbestimmungen

  • Sonderprogramme auf dem Gebiet der Wohnungsbauförderung

  • Bewilligung von Förderungen für Eigenwohnraum

  • Vorprüfung von Maßnahmen des Mietwohnungsbaues und der Darlehen der Bayer. Landesbodenkreditanstalt

  • Vollzug des Gesetzes zur Förderung der Modernisierung von Wohnungen und der Bayer. Modernisierungsrichtlinien

  • Gewährung von Darlehen aus dem Wohnungsbaufonds des Landkreises

Finanzhilfeaktionen bei Katastrophen

  • Gewährung von Finanzhilfen bei Notständen durch Katastrophen nach den Finanzhilferichtlinien

Formulare, etc.

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