| Baurecht, Wohnbauförderung, Gutachterausschuss |
Öffnungszeiten: |
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Landratsamt
Miltenberg
Sachgebiet 51
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg
Tel: 09371/501-0
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Mo,
Di: 8.00 bis 16.00 Uhr
Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr
Do: 8.00 bis 18.00 Uhr
Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
und nach Vereinbarung |
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Außenstelle Obernburg
Römerstraße 91
63785 Obernburg a.Main
Tel: 06022/6200-0 |
E-Mail-Adressen: |
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Wohnraumförderung:
Barrierefreies Bauen:
Baurecht:
Gutachterausschuß:
Städtebau:
- Projekte und Initiativen:
- Siedlungsentwicklung:
- Ökologie im Städtebau - Leitfaden - Gemeinschaftsprojekt mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Flächensparen - Kurswechsel beim Flächenverbrauch
- Planungszuschüsse:
Planungshilfen und Arbeitsblätter:
Zuständigkeit |
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Regionalplanung,
Raumordnung und Landesplanung
- Mitwirkung
bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes und des
Regionalplanes
- Beurteilung
von raumbedeutsamen Maßnahmen
- Ausarbeitung
von Beschlußvorlagen für Kreistag und Kreisausschuß
für raumbedeutsame Maßnahmen
Bauleitplanung
- Abgabe von
Stellungnahmen bei der Aufstellung von
- Flächennutzungsplänen
- Bebauungsplänen
- Einbeziehungssatzungen
- Genehmigung
der
- Flächennutzungspläne
- Bebauungspläne
- Einbeziehungssatzungen
- Lückenfüllsatzungen
- Beratung
der Gemeinden, der Planungsbüros und Bürger bei Fragen
der Bauleitplanung
Sicherung
der Bauleitplanung
- Veränderungssperren
und
- Vorkaufsrecht
der Gemeinden nach dem BauGB
Bauaufsicht
- Beratung von Bauherren, Architekten, Gemeinden und anderen Behörden zu genehmigungsfreien und genehmigungspflichtigen Vorhaben nach BayBO mit Verweis auf andere, spezialgesetzliche Vorschriften, insbesondere BImSchG, BayNatschG und BayWG, innerhalb und außerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens
- Baurechtliche Prüfung und Entscheidung über Anträge
a) im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (Art. 59 BayBO)
b) im umfassenden Baugenehmigungsverfahren (Art. 60 BayBO)
c) im Vorbescheidsverfahren (Art. 71 BayBO)
d) auf isolierte Abweichungen (Art. 63 BayBO)
e) auf isolierte Befreiungen (Art. 63 BayBO)
f) über die Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 BauGB
- Durchführung von Ortseinsichten innerhalb und außerhalb förmlicher Verfahren
- Prüfung und Durchsetzung bauaufsichtlicher Maßnahmen aller Art (insbesondere Baueinstellungen, Nutzungsuntersagungen, Beseitigungsanordnungen, nachträgliche Anordnungen bei bestandsgeschützten baulichen Anlagen, Anordnungen zur Gefahrenabwehr) einschl. der Anwendung von Zwangsmitteln (Art 54 BayBO)
- Prüfung und Entscheidung baurechtlicher Fragen in spezialgesetzlichen Genehmigungsverfahren nach anderen Vorschriften, insbesondere nach BImSchG, BayNatschG und BayWG;
- Prüfung von Aufteilungsplänen und Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Vollzug des Ordnungswidrigkeitengesetzes einschl. Durchführung des Einspruchsverfahrens und der Vertretung vor Gericht
Gutachterausschuss
- Auskünfte über Bodenrichtwerte
- Erstellen von Gutachten über bebaute und unbebaute Grundstücke
Wohnbauförderung
-
Vollzug der Wohnungsbaugesetze und der Bayer. Wohnungsbauförderungsbestimmungen
-
Sonderprogramme auf dem Gebiet der Wohnungsbauförderung
-
Bewilligung von Förderungen für Eigenwohnraum
-
Vorprüfung von Maßnahmen des Mietwohnungsbaues und der Darlehen der Bayer. Landesbodenkreditanstalt
-
Vollzug des Gesetzes zur Förderung der Modernisierung von Wohnungen und der Bayer. Modernisierungsrichtlinien
-
Gewährung von Darlehen aus dem Wohnungsbaufonds des Landkreises
Finanzhilfeaktionen bei Katastrophen
Formulare, etc. |
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