Weihnachtsbeihilfe aus dem Schiegl-Fonds für bedürftige, kinderreiche Familien |
Weihnachtsbeihilfe aus dem Maria-Schiegl-Fonds für bedürftige Familien mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren
Für Familien mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren mit Hauptwohnsitz im Landkreis Miltenberg wird eine einmalige Weihnachtsbeihilfe von 100,00 € aus dem Maria-Schiegl-Fonds gewährt, wenn für die Familie als Bedarfsgemeinschaft im Monat Dezember des laufenden Jahres Leistungen nach SGB II (Hartz IV), Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung) oder nach dem AsylbLG gewährt werden.
Antragsformulare hierfür sind erhältlich beim Bürgerservice des Landratsamtes in Miltenberg und Obernburg, am Empfang der ARGE Miltenberg sowie als pdf-Download:
Der Antrag muss bis spätestens 24. Dezember 2009 bei derjenigen Stelle abgegeben werden, die die oben genannten Leistungen gewährt (ARGE Miltenberg oder Sozialamt des Landratsamtes Miltenberg).
Ein Bezug von Kinderzuschlag nach § 6 a BKGG oder Miet- oder Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz genügt nicht für die Gewährung der Beihilfe. Ein Rechtsanspruch auf die Leistung, insbesondere auch für Folgejahre, besteht nicht.
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