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Landkreis Miltenberg - Landrat - Aufgaben
 

Der Landrat ist kommunaler Wahlbeamter (Beamter auf Zeit). Er wird für eine Amtszeit von sechs Jahren von den Kreisbürgern gewählt. Seine Stellvertreter wählt der Kreistag aus seiner Mitte.

Der Landrat führt den Vorsitz im Kreistag, im Kreisausschuss und in den weiteren Ausschüssen (ausgenommen dem Rechnungsprüfungsausschuss) und vollzieht die dort gefassten Beschlüsse. Er erledigt in eigener Zuständigkeit die laufenden und die ihm vom Kreistag übertragenen Angelegenheiten des Landkreises sowie die Geschäfte, die im Interesse der Sicherheit der Bundesrepublik oder eines ihrer Länder geheim zu halten sind.

Er vertritt den Landkreis nach außen und ist kraft Gesetzes Leiter des staatlichen Landratsamtes.

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