Landkreis
Miltenberg - Landrat - Aufgaben
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Der Landrat
ist kommunaler Wahlbeamter (Beamter auf Zeit). Er wird für eine
Amtszeit von sechs Jahren von den Kreisbürgern gewählt. Seine Stellvertreter
wählt der Kreistag aus seiner Mitte. Der Landrat
führt den Vorsitz im Kreistag, im Kreisausschuss und in den weiteren
Ausschüssen (ausgenommen dem Rechnungsprüfungsausschuss) und vollzieht
die dort gefassten Beschlüsse. Er erledigt in eigener Zuständigkeit
die laufenden und die ihm vom Kreistag übertragenen Angelegenheiten
des Landkreises sowie die Geschäfte, die im Interesse der Sicherheit
der Bundesrepublik oder eines ihrer Länder geheim zu halten sind.
Er vertritt
den Landkreis nach außen und ist kraft Gesetzes Leiter des staatlichen
Landratsamtes. |