Sperrgut auf Abruf

Zum 1. Januar 2010 hat der Landkreis Miltenberg die "Sperrmüllabfuhr auf Abruf" eingeführt. Diese beinhaltet auch die Abrufbestellung für Altholz, Altschrott und Elektro-Großgeräte.

Bitte lesen Sie zunächst die Merkblätter durch, bevor Sie das Online-Formular ausfüllen.

Sperrmüll auf AbrufOnline-Formular zur Bestellung einer Sperrgutabholung

Seit 01. Juli 2017 gibt es außerdem die Servicestelle Abfallwirtschaft, erreichbar unter der Telefonnummer 0800 0412412. Die Abfallservicestelle nimmt Beschwerden über nicht oder nicht ordnungsgemäß entleerte Mülltonnen und nicht ordnungsgemäß abgeholten Sperrmüll entgegen. Unter dieser Nummer ist wie bisher die telefonische Sperrmüllbestellung möglich.

Wichtige Änderungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG): Zum 15.08.2018 treten Änderungen des ElektroG in Kraft. Ab diesem Tag gilt der sogenannte offene Anwendungsbereich („Open Scope“) für das ElektroG. Damit fallen grundsätzlich alle elektrischen und elektronischen Geräte in den Anwendungsbereich des Gesetzes, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

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