Wohnungsbaufonds Landkreis Miltenberg
Der Landkreis Miltenberg gewährt aus dem Wohnungsbaufonds Zuwendungen für das Schaffen und den Erwerb von Eigenwohnraum.
Ansprechperson:
| Name | Telefon | Telefax | Zimmer Nr. | E-Mail |
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Günther Schmitt Sachbearbeiter | 09371 501-377 | 09371 50179-377 | 257 |  |
Kontaktinformationen:
Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!Weitere Informationen:
Für die Beratung und Bewilligung ist das Landratsamt Miltenberg zuständig.
- Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Miltenberg haben. Neben Familien mit drei und mehr unterhaltsberechtigten Kindern können auch Maßnahmen von Familien mit schwerbehinderten, pflegebedürftigen oder erwerbsunfähigen Haushaltsangehörigen berücksichtigt werden.
- Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Gesamteinkommen die in Artikel 11 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigen.
- Es können nur angemessen große Wohnungen gefördert werden. Auf ein kostensparendes und umweltschonendes Bauen und Betreiben ist besonders zu achten.
- Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden. Der Abschluss eines Kauf- oder Werkvertrages zählt als Baubeginn.
Entstehende Kosten:
Das Verfahren ist kostenfrei. Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung von Mitteln aus dem Wohnungsbaufonds besteht nicht.Merkblätter:
Rechtsvorschriften:
Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers: