Finanzhilfe bei Notständen durch Elementarereignisse
Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe der Artikel 23 und 44 BayHO und der Richtlinie „Härtefonds für Notstände durch Elementarereignisse“ finanzielle Hilfen bei Notständen durch Elementarereignisse. Die Finanzhilfen werden ohne Rechtsanspruch im Rahmen verfügbarer Mittel gewährt.
Ansprechperson:
| Name | Telefon | Telefax | Zimmer Nr. | E-Mail |
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Günther Schmitt Sachbearbeiter | 09371 501-377 | 09371 50179-377 | 257 |  |
Kontaktinformationen:
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