Wasserrecht
Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen und vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen unterbleiben.
Aufgaben / Dienstleistungen
Gesetzliche Grundlagen:
Wasserrechtliche Vorschriften des Bundes:
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Abwasserabgabengesetz (AbwAG)
- Abwasserverordnung (AbwV)
- Grundwasserverordnung
Wasserrechtliche Vorschriften des Freistaates Bayern:
- Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
- Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (BayAbwA)
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung (VAwS)
- Verordnung über private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (VPSW)
- Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV)
- Eigenüberwachungsverordnung (EÜV)
Der rechtliche Vollzug wasserrechtlicher Tatbestände, für die unterschiedliche Gestattungen erforderlich sein können, erfolgt durch das Sachgebiet Wasserrecht und Bodenschutz im Landratsamt Miltenberg.
Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers: