Gewerberecht
Unter dem Begriff "Gewerberecht" versteht man eine Vielzahl von Rechtsvorschriften, die die Regelung des Geschäftslebens zum Inhalt haben. Für verschiedene Gewerbe ist eine gesonderte Erlaubnis erforderlich, die beim Landratsamt zu beantragen ist. Dies betrifft insbesondere Vermittler von Immobilien und Finanzanlagen, Bauträger, Bewachungsunternehmer und Gastwirte.
Aufgaben / Dienstleistungen
Ansprechperson:
| Name | Telefon | Telefax | Zimmer Nr. | E-Mail |
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Bernd Hofmann Sachbearbeiter | 09371 501-354 | 09371 50179-354 | E 62 |  |