Denkmalschutz
Die Untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt ist Ihr erster Ansprechpartner zu Fragen des Denkmalschutzes. Sie berät, erteilt denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse für geplante Veränderungen, begleitet anstehende Baumaßnahmen und stellt den Kontakt mit der Denkmalfachbehörde, dem Landesamt für Denkmalpflege, her.
Ansprechperson:
| Name | Telefon | Telefax | Zimmer Nr. | E-Mail |
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Bettina Uehlein Sachbearbeiterin | 09371 501-365 | 09371 50179-365 | 254 |  |
Weitere Informationen:
Auf regelmäßigen Sprechtagen im Landkreis mit dem Referenten des Landesamts werden geplante Maßnahmen in Baudenkmälern vor Ort besprochen und können so von Anfang an fachlich begleitet werden.
Die vorherige Abstimmung der Maßnahme ist Voraussetzung für die Gewährung von direkten und indirekten Zuschüssen, die die Gemeinden, der Landkreis, der Freistaat sowie verschiedene Denkmalstiftungen in Bund und Land gewähren.
Darüber hinaus begleitet die Untere Denkmalschutzbehörde Eingriffe in geschützte Bodendenkmale und erteilt die hierfür notwendigen Grabungserlaubnisse.Formulare:
Links:
Rechtsvorschriften:
Weitere Informationen:
Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers: